Einphasen vs. Dreiphasen Zähler

Der Hauptunterschied zwischen dem Einphasen- und Dreiphasensystem ist die Spannung: während der einphasige Stromkreislauf auf einer einzelnen Phase beruht, basiert der dreiphasige Stromkreis auf drei Kabeln mit dem Vorhandensein des Nullleiters. Die 230 V und 400 V Zähler sind unterschiedlich und können nicht  auf die andere Phase umprogrammiert werden ohne einen Zählerwechsel .
Für hohe Leistungen, also größer als 6 kW, wird in der Regel der dreiphasige Anschluss verwendet. Es gibt jedoch auch einige Haushaltskunden, die einen Dreiphasenanschluss haben, da diese Haushaltsgeräte oder bestimmte Maschinen verwenden, die eine dreiphasige Versorgung benötigen. Derzeit beträgt die Spannung bei Einphasen 220-230 V und bei Dreiphasen 380-400 V.
  
Einphasenzähler
Bei Haushalten mit einem Anschluss von bis zu 6 kW wird in der Regel ein einphasiger Zähler installiert, da diese hauptsächlich für Haushaltsgeräten mit einem geringen Verbrauch und für die Beleuchtung verwendet werden.
Die Spannung, mit der der Strom abgegeben wird, beträgt daher 230 V und somit die Betriebsspannung üblicher Haushaltsgeräte.
Da der Einphasenstrom in der Regel eine niedrigere Spannung hat, wird dieser bevorzugt in Haushalten verwendet, um die Gefahr eines Stromschlags zu vermeiden. Da er jedoch kein Magnetfeld erzeugt, kann er keine Industriemotoren betreiben.
 

Dreiphasenzähler

Das Dreiphasensystem basiert auf drei Leitern – je nach Konfiguration kann auch der Neutralleiter N vorhanden sein. Sein Haupteinsatzgebiet sind Industrieanlagen, da er bei gleicher Leistung eine erhebliche wirtschaftliche Einsparung vor allem bei Material und Kabeln darstellt.

Ölkonzern Shell zu Klimaschutz verurteilt

In einem historischen Gerichtsverfahren ist der Mineralölkonzern Royal Dutch Shell sieben Umweltschutzverbänden und 17.300 Bürgerinnen und Bürgern aus den Niederlanden, die sich als Nebenkläger angeschlossen hatten, unterlegen. Shell hat seinen Hauptsitz in Den Haag. Verhandelt wurde daher vor dem dortigen Bezirksgericht. Die Umweltschützer hatten dem Unternehmen vorgeworfen, den Klimaschutz zu vernachlässigen. So sei Shell laut der Argumentation des Umweltverbands Milieudefensie der größte Schadstoffverursacher in den Niederlanden – das Mineralölunternehmen stoße neunmal so viel CO₂ aus wie der Rest des Landes. Dadurch dass Shell in den Abbau fossiler Energieträger investiere, gefährde der Konzern das Recht auf Leben und verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung fest, dass Shell für CO₂-Emissionen zu verantworten habe, die zur Erderwärmung beitragen und damit auch die niederländische Bevölkerung sowie die Bewohner des unter Naturschutz stehenden Wattenmeergebiets gefährden. Die Entscheidung des Gerichts: Bis 2030 müssen der Konzern und die Zulieferer den Treibhausgasausstoß im Vergleich zu 2019 um 45 Prozent verringern.

 

Damit hat das niederländische Gericht einen weltweit beachteten Präzedenzfall geschaffen. Denn zum ersten Mal ist ein global agierendes Unternehmen gerichtlich zum Klimaschutz verpflichtet worden und: Das Erreichen von Klimazielen – wie etwa die Einhaltung der im Pariser Abkommen formulierten Klimaschutzziele – ist einklagbar. Vor allem im Bereich der unternehmerischen Menschenrechtsverantwortung ist Urteil aus Den Haag wegweisend.

 

Denn aus menschenrechtlichen Schutzpflichten und umweltvölkerrechtlichen Standards wird hier eine Sorgfaltspflicht von Unternehmen abgeleitet. Üblicherweise sind nur Staaten und nicht Unternehmen an internationales Recht gebunden. So sind auch die Guiding Principles on Business and Human Rights (UNGPs) der UNO überwiegend rechtlich unverbindliche Erklärungen. Das Urteil aus den Niederlanden schwächt jetzt alle Akteure, die versuchen, die Debatte um Unternehmen und Menschenrechte von der Diskussion um betriebliche Umweltstandards zu trennen. Zudem  werden dadurch diejenigen gestärkt, die Unternehmen nicht nur für das eigene Handeln oder Nicht-Handeln in die Haftung nehmen, sondern eben auch die gesamte Lieferkette miteinbeziehen, inklusive sämtliche Zulieferer-Unternehmen.

Übrigens: Der Shell will gegen das Klima-Urteil in Berufung gehen. Das kündigte das Unternehmen an. Die Begründung: Der Weltkonzern investiere bereits „Milliarden Dollar in kohlenstoffarme Energie, einschließlich der Aufladung von Elektrofahrzeugen, Wasserstoff, erneuerbare Energien und Biokraftstoffe“. Ziel sei ein „null CO2- Ausstoß bis 2050“.

Anteil erneuerbare Energien: Terna stellt die Stromzahlen 2020 vor

2020 wurden in Italien 113.967 GWh Strom aus erneuerbaren Energiequellen produziert – das sind 42 Prozent der gesamtstaatlichen Stromproduktion und 38 Prozent des italienischen Stromverbrauchs. Das geht aus einer vom Netzbetreiber Terna vorgelegten Statistik vor. Im Vorjahr ist die Nachfrage nach elektrischer Energie laut den Erhebungen von Terna aufgrund der COVID-19-Pandemie im Vergleich zum Jahr 2019 um 5,3 Prozent gesunken, die italienischen Stromimporte sind im gleichen Zeitraum sogar um 15,6 Prozent (!) zurückgegangen. Die Wasserkraft spielt hier eine entscheidende Rolle: 40 Prozent der italienischen Stromproduktion aus erneuerbarer Energie findet in Wasserkraftwerken statt.

Laut den Berechnungen des italienischen Branchenverbands Elettricità Futura reicht das Tempo beim Ausbau erneuerbarer Energie in Italien allerdings bei weitem nicht aus, um die Ziele des europäischen Green Deal zu erreichen. Demnach müssten 2030 zirka 70 Prozent des italienweit verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Anders gesagt: Die installierte Leistung zur Produktion des „grünen‘“ Stroms müsste von aktuell 55 GWh auf 120 GWh steigen – was angesichts des in den vergangenen Jahren gemessenen bescheidenen Wachstums von einer GWh pro Jahr wenig erfolgsversprechend erscheint.

 

Der Verband der italienischen elektrotechnischen Industrie ANIE hat ermittelt, dass neue Anlagen zur Produktion „grüner“ Energie heute vor allem im Bereich Photovoltaik entstehen. Laut den von ANIE Rinnovabili veröffentlichten Zahlen ist der Leistungszuwachs durch neue Anlagen im Bereich der Wasserkraft von Januar bis März 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 79 Prozent (!) gesunken. Dabei stehen durchaus Fördermittel bereit – nur die Projekte fehlen: Im Rahmen der fünften vom Dekret FER 1 vorgesehenen und im Januar 2021 publizierten Ausschreibung für die Förderung zur Produktion von Strom aus erneuerbarer Energie sollten italienweit eigentlich Subventionen für eine Gesamtnennleistung von 2.461 Megawatt vergeben werden – beantragt wurden aber lediglich Förderungen für 297,7 Megawatt oder für 12 Prozent des Angebots. Damit ziehen diese bürokratisch komplexen Förderungs-Ausschreibungen immer weniger interessierte Energiebetriebe an. Auch bei der vierten Ausschreibung (Publikation: 30. September 2020) war das Ergebnis eher bescheiden: Nur 25 Prozent der ursprünglich bereitgestellten Mittel konnten damals vergeben werden.

Einzahlung Fernsehgebühr für das 2. Halbjahr

Wusstet ihr schon, dass die Befreiung von der Fernsehgebühr für das zweite Halbjahr 2021 bis zum 30. Juni beantragt werden muss?

Damit die Anlastung der RAI-Gebühr auf der Stromrechnung nicht erfolgt, können die ansässigen Haushaltskunden, die Inhaber eines Stromlieferungsvertrages sind, eine Ersatzerklärung über das Nichtvorhandensein eines Fernsehgerätes einreichen. Um die Befreiung von der RAI-Gebühr zu erhalten darf allerdings kein Mitglied der meldeamtlich eingetragenen Familie Inhaber eines Fernsehgerätes sein.

Wer mehrere Wohnungen mit Stromverträgen, die auf seinen Namen ausgestellt, besitzt, kann erklären, dass sich auch in diesen Wohnungen kein TV-Gerät befindet.

Die Ersatzerklärung über das Nichtvorhandenseins eines Fernsehgerätes hat eine Gültigkeit von einem Jahr und kann nur von Inhabern eines Stromlieferungsvertrages für ansässige Haushaltskunden (ausgenommen die Erben) online, über einen Vermittler (Steuerberater oder Steuerbeistand) oder auf dem Postweg eingereicht werden.

Weitere Informationen: Infoblatt Agentur der Einnahmen

Demand Side Management: Die Stromnachfrage gezielt steuern

Mit dem Demand Side Management (DSM) können auch private Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Energiekonsum beeinflussen. Durch die Steuerung der Stromnachfrage durch das Ab- und Zuschalten von Lasten lassen sich die schwankende Stromerzeugung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen ausgleichen und – auch für Energiegenossenschaften – neue Erwerbsquellen erschließen. Diese Flexibilität ermöglicht einen stabilen Ausgleich zwischen Stromerzeugung und Strombedarf und gewährleistet damit die Versorgungssicherheit. Flexibilitätsoptionen sind konventionelle Kraftwerke, die ihre Energieproduktion an die Stromerzeugung von Windkraft- und Photovoltaikanlagen anpassen, Anlagen, die den erneuerbaren Strom zwischenspeichern, leistungsfähige Stromnetze, die den Strom großflächig transportieren und verteilen können und eben das Demand Side Management.

Bislang funktioniert unser Stromsystem so, dass Kraftwerke ihre Energieproduktion ausschließlich am Bedarf der Verbraucher ausrichten. Höhere Nachfrage führt zu gesteigerter Stromproduktion. Noch ist es also die Angebotsseite, die flexibel reagiert. Im Strommarkt der Zukunft reagieren dagegen die Unternehmen und Privathaushalte auf der Nachfrageseite flexibel auf das Energieangebot aus Wind und Sonne und gleichen somit Schwankungen aus.

Die Digitalisierung eröffnet heute neue Möglichkeiten, die Stromnachfrage auch in privaten Haushalten an die jeweilige Erzeugung anzupassen. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Waschmaschinen oder Nachtspeicherheizungen lassen sich am besten aufladen oder betreiben, wenn der Strom zu günstigen Preisen verfügbar ist. Auch die Batterien von Elektrofahrzeugen können im eigenen Haus vorwiegend dann nachgeladen werden, wenn Wind und Sonne besonders viel Strom produzieren.

Das von der EU geförderte Projekt FLEXCoop will europäische Energiegenossenschaften jetzt mit innovativen Werkzeugen ausstatten, um DSM erfolgreich zu nutzen zu können. Dabei kombiniert FLEXCoop mehrere Basistechnologien, um ein Demand-Response-Optimierungs-Framework aufzubauen, das eine Tool-Suite für Energiegenossenschaften und Prosumer umfasst, die an der Demand-Response-Wertschöpfungskette beteiligt sind. Das FlexCOOP-Instrumentarium wird derzeit bei Haushaltskunden in Spanien und in den Niederlanden getestet, die Energiegenossenschaften angehören, die auf 100 Prozent erneuerbare Energie setzen. Das klingt alles sehr kompliziert? Es gibt auch eine kurze, sehr einfache und dazu grafisch ansprechende Erklärung: Schaut euch das FLEXccoop-Video an.