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Einzahlung Fernsehgebühr für das 2. Halbjahr

Wusstet ihr schon, dass die Befreiung von der Fernsehgebühr für das zweite Halbjahr 2021 bis zum 30. Juni beantragt werden muss?

Damit die Anlastung der RAI-Gebühr auf der Stromrechnung nicht erfolgt, können die ansässigen Haushaltskunden, die Inhaber eines Stromlieferungsvertrages sind, eine Ersatzerklärung über das Nichtvorhandensein eines Fernsehgerätes einreichen. Um die Befreiung von der RAI-Gebühr zu erhalten darf allerdings kein Mitglied der meldeamtlich eingetragenen Familie Inhaber eines Fernsehgerätes sein.

Wer mehrere Wohnungen mit Stromverträgen, die auf seinen Namen ausgestellt, besitzt, kann erklären, dass sich auch in diesen Wohnungen kein TV-Gerät befindet.

Die Ersatzerklärung über das Nichtvorhandenseins eines Fernsehgerätes hat eine Gültigkeit von einem Jahr und kann nur von Inhabern eines Stromlieferungsvertrages für ansässige Haushaltskunden (ausgenommen die Erben) online, über einen Vermittler (Steuerberater oder Steuerbeistand) oder auf dem Postweg eingereicht werden.

Weitere Informationen: Infoblatt Agentur der Einnahmen