Vollversammlung Ötzi Genossenschaft 24.04.2024

Die Ötzi Genossenschaft lädt ihre Mitglieder zur ordentlichen Vollversammlung ein. Die Vollversammlung ist in erster Einberufung für den 23. April 2024 um 7:00 Uhr und in zweiter Einberufung am

Mittwoch, 24. April 2024 um 16:00 Uhr

am Sitz der Ötzi Gen. (Giuseppe di Vittorio-Str. 16, 39100 Bozen) anberaumt. Die Mitglieder können ausschließlich per Videokonferenz über die Plattform „Zoom“ teilnehmen.

Tagesordnungspunkte:

  1. Diskussion und Genehmigung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 und Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses
  2. Diskussion und Genehmigung der Nachhaltigkeitsbilanz zum 31.12.2023
  3. Allfälliges

Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung mit Anhang zum 31.12.2023 liegen im Rechtssitz der Ötzi Gen., Giuseppe di Vittorio Str. 16, 39100 Bozen, zur Einsichtnahme auf.

Jedes stimmberechtigte Mitglied kann während der Vollversammlung elektronisch seine Stimme abgeben. Wir erinnern daran, dass in der Vollversammlung diejenigen Mitglieder ein Stimmrecht haben, die seit wenigstens 90 (neunzig) Tagen im Mitgliederbuch eingetragen und mit der Einzahlung des gezeichneten Kapitals nicht in Verzug sind.

Laut Art. 26 des Statutes, haben Mitglieder, die aus welchem Grund auch immer an der Vollversammlung nicht persönlich teilnehmen können, die Möglichkeit, sich durch Erteilung einer schriftlichen Vollmacht (siehe Anhang) an ein anderes Mitglied, das das Stimmrecht besitzt und derselben Gruppe der ordentlichen oder unterstützenden Mitglieder angehört, vertreten zu lassen.

Aus organisatorischen Gründen, insbesondere um die Zugangsdaten zur Videokonferenz zu erhalten, bitten wir Sie, Ihre Teilnahme vorab per E-Mail an info@oetzi-sev.it spätestens innerhalb Donnerstag, 18.04.2024 zu bestätigen.

 Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Vorsicht Falle: Stromverträge am Telefon

Die Kundschaft als Beute: Telemarketingagenturen geben sich als Netzbetreiber aus und bieten auf betrügerische Art telefonisch unvorteilhafte Mogelpackungen als vermeintliche Schnäppchen an – und das trifft vor allem auf die Monate vor dem Ende des geschützten Grundversorgungsdienstes für private Stromkund*innen am 30. Juni 2024 zu. Dabei werden die Verbraucherinnen und Verbraucher mit Telefonanrufen zum Abschluss von angeblich kostengünstigen Stromlieferverträgen aufgefordert. Achtung: Schon das Wort „Ja“ („Si“) kann – unabhängig vom sprachlichen Kontext, in dem es gebraucht wird – einen Vertrag aktivieren. Wenn die telefonisch gestellte Falle zuschnappt, folgen ein ungewollter Wechsel des Anbieters und hohe Rechnungen.

Was ist zu tun, wenn ein Stromvertrag – ohne die eigene Zustimmung – aktiviert wird? Man kann schriftlich – mit Einschreiben mit Rückantwort oder PEC – Beschwerde einlegen. Der Anbieter ist dann verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen eine begründete Antwort zu geben. Erfolgt die Antwort nicht innerhalb dieser Frist, steht den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Entschädigung zu. Eine Lieferungs-Unterbrechung aufgrund der Nicht-Bezahlung einer Rechnung ist nur möglich, wenn per Einschreiben eine Mahnung mit der Ankündigung der Unterbrechung zugeschickt wird. Wer zu seinem früheren Anbieter zurück wechseln will, sollte das zeitnah selbst tun und diesen Lieferunternehmen kontaktieren. Der Tipp von Ötzi Strom: Gebt Telefonverkäufer*innen niemals eure POD-Nummer, eure Steuernummer oder eure E-Mail-Adresse aus. Legt einfach den Hörer auf oder beendet das Gespräch mit dem kurzen Satz „No, grazie“, um diese Art von Falle zu vermeiden.

Ein win-win Projekt: Wie Daten zu Gratis-Energie werden

Der britische Energieversorger Octopus Energy hat im Januar 200 Millionen Pfund in das junge Technologieunternehmen Deep Green investiert – und möchte damit in Großbritannien ein neues Geschäftsmodell unterstützen. Deep Green will energieintensive Einrichtungen wie Sport- und Freizeitanlagen oder Schulen kostenfrei mit Wärmeenergie versorgen, die in den eigenen Rechenzentren entsteht. Ein Pilotprojekt wurde bereits umgesetzt: So konnte ein öffentliches Schwimmbad in der Gemeinde Exmouth in der englischen Grafschaft Devon die hohen Heizkosten aufgrund der Kooperation mit Deep Green um über 60 Prozent reduzieren.

Das Konzept ist einfach: Deep Green installierte in einem Keller unter dem Schwimmbecken ein kleines Rechenzentrum – die Wärme der Computer erwärmt dort das Wasser und die Wärmeabgabe an das Schwimmbad kühlt wiederum – ebenfalls kostenfrei – die Computer. Laut Recherchen der britischen Tageszeitung „The Guardian“ wurden in England seit 2010 fast 400 Schwimmbäder geschlossen, weil sich die Standortgemeinden die Energiekosten nicht mehr leisten konnten. Die Kund*innen von Deep Green nutzen die Mini-Rechenzentren für Anwendungen wie KI, maschinelles Lernen, Videorendering oder Cloud-Dienstleistungen.

In Großbritannien ist Octopus Energy der zweitgrößte Energieversorger für Haushaltskund*innen und bezeichnet sich als EnerTech-Unternehmen mit dem Ziel, die Energiewende weltweit zu pushen und Ökostrom für alle bezahlbar zu machen. Der 2015 gegründete EnerTech-Player, der weltweit Windparks und Solarkraftwerke betreibt, ist in den vergangenen Jahren massiv gewachsen – und fällt immer wieder durch ungewöhnliche Aktionen auf.  So rief Octopus Energy seine Kund*innen an einem Sonntag im Mai 2021 per Push-Nachricht auf dem Smartphone auf, Strom zu verbrauchen – und damit Geld zu verdienen. Mehr als 70.000 Menschen folgten dem Aufruf, der kein Marketing-Gag war – sondern ein Vorgeschmack auf die Strommärkte der Zukunft. Während der Octopus-Energy-Aktion waren die Strompreise negativ. Es gab so viel Wind und Sonne, dass zu viel Energie im Netz war. Der Strom hätte abgeregelt werden müssen, stattdessen floss er in spontan eingeschaltete Waschmaschinen.

Waldmedizin: Die Kraft der Bäume

Es wird Frühling – und damit sind wieder Wanderungen und Spaziergänge in schnee- und eisfreien Wäldern möglich. Der Wald ist für uns längst nicht mehr nur eine ökonomische Nutzfläche, sondern auch ein Ort der Erholung. Ärztliche und wissenschaftliche Fachkräfte erkennen inzwischen, dass vom Wald auch eine medizinische Wirkung ausgeht. Schon lange wird der Wald bei seelischen Leiden wie Depressionen zur Therapie eingesetzt. Vielleicht werden Ärzt*innen in Zukunft den Wald sogar als Medizin verschreiben, denn Waldluft ist gesund und enthält weniger Staubteilchen als in der Stadt. Zudem wandeln die Bäume nicht nur klimaschädliches CO2 in großen Mengen in Sauerstoff um, sondern setzen noch etwas frei: die Terpene oder flüchtige organische Substanzen, die seit dem Altertum aus zahlreichen Pflanzen wie Eukalyptus, Minze, Lemongrass, Zitronen oder Thymian gewonnen werden.

Japanische Wissenschaftler*innen haben die Wirkung der Terpene auf den Menschen in einer Blindstudie untersucht. In einem Hotel in Tokio quartierten sie zwölf Proband*innen ein und verströmten nachts eine Mischung von Terpenen, die im Wald am häufigsten vorkommen – jedoch nur in der Hälfte der Zimmer. Am nächsten Tag wiesen die Blutproben der Kandidat*innen, die in diesen Zimmern geschlafen hatten, eine deutlich höhere Anzahl und Aktivität der körpereigenen Abwehrzellen auf. Diese immunisierende Wirkung bioaktiver Substanzen ist in der natürlichen Umgebung allerdings noch intensiver als bei Versuchen in der Stadt. Japanischer „Waldmediziner“ wiesen nach, dass schon regelmäßige 30-minütige Waldspaziergänge die Gesundheit positiv beeinflussen können. Der Wald als Kraftort: Ein Waldspaziergang als Therapie steht natürlich jeder und jedem offen und zwar ganz kostenlos.

Energie und Umweltschutz: Das „zweite Leben“ für PV-Module

Die europäische Solarindustrie hat in den vergangenen Jahren ein beispielloses Wachstum erlebt – und muss sich jetzt der Herausforderung stellen, was zu tun ist, wenn PV-Anlagen in naher Zukunft das Ende ihres Lebenszyklus erreichen. Wenn man bedenkt, dass die ersten PV-Systeme in Europa in den frühen 2000er Jahren installiert wurden und man von einer 20-jährigen Lebensdauer von PV-Modulen ausgeht, ist schon heute absehbar, dass die Abfallströme aus der Solarenergie noch vor 2030 beträchtlich sein werden. Nach der Stilllegung von PV-Anlagen ist es laut einer Studie des Branchenverbands SolarPower Europe möglich, die Lebensdauer von PV-Paneelen zu verlängern, auch wenn das Recycling von Einzelkomponenten immer noch die Standardstrategie für die Entsorgung stillgelegter PV-Paneele ist. SolarPower Europe hat Vorschläge für ein „End-of-Life-Management“ entwickelt. Demnach könnten in den nächsten Jahren mehr als 50 Prozent der gebrauchten PV-Paneele, die als „Abfall“ gelten, wiederverwendet werden, da sie immer noch funktionstüchtig sind.

PV-Paneele werden von der Solarindustrie als Abfall betrachtet, wenn die Leistung unter ein garantiertes Niveau fällt. Wenn ein PV-Paneel das Ende seiner natürlichen technischen Lebensdauer erreicht (nach mindestens 25 Betriebsjahren), verfügt es schätzungsweise noch über etwa 80 Prozent seiner ursprünglichen Stromerzeugungskapazität, die genutzt werden könnte, wenn man dem Modul ein verlängertes oder zweites Leben gäbe. Derzeit erlebt die PV-Industrie einen beispiellosen Anstieg der Modernisierungs- und Repowering-Aktivitäten, die darauf abzielen, die Leistung bestehender Anlagen durch den Austausch alter PV-Module zu verbessern. Dies trägt dazu bei, dass immer mehr Module vor dem Ende ihrer natürlichen Lebensdauer früher als geplant außer Betrieb genommen werden.

Der vorzeitige Austausch von PV-Paneelen bietet neue Möglichkeiten zur Optimierung bestehender Anlagen, ohne dass neue Flächen benötigt werden. Gleichzeitig stellt er aber eine große Herausforderung für Wartungsdienstleistende sowie Abfallkonsortien und Recycelnde dar. Ist das Recycling – etwa von Solarsilizium, Silber oder Glas – die einzige Option oder ist ein „zweites Leben“ möglich?

Stillgelegte PV-Paneele – so die Antwort von SolarPower Europe – sollten nur dann die Recyclingphase erreichen, wenn sie nicht mehr einsatzbereit oder für den Second-Hand-Gerbrauch nicht geeignet sind. Ein „zweites Leben“ könnte bei der Stromerzeugung für E-Bikes, in Bewässerungsanlagen, in Carports oder in Stromspeicherungssystemen beginnen. Dazu braucht es allerdings ein Abfallmanagement für PV-Anlagen mit technischen Checks und Reparaturen sowie neue Update- und Upgrade-Verfahren durch die jeweiligen Herstellfirmen.

In einem dreijährigen Projekt befasst sich auch das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung in Baden-Württemberg mit der Reparatur und Wiederverwendung von PV-Modulen. Demnach seien bei einem Großteil der Module auch nach mehr als 20 Jahren Betriebszeit kaum Leistungsdegradationen zu sehen, insbesondere bei Standorten mit gemäßigtem Klima wie Mitteleuropa. Nach Erfahrungen des Projektpartners „2nd Life Solar“ seien derzeit noch rund 70 Prozent (!) der aussortierten PV-Paneele direkt betriebsfähig.

Hier geht’s zur Studie von Solar Power.

Geschlechtergleichheit: SEV erhält Gender-Equality-Zertifikat

Der Südtiroler Energieverband SEV hat die Zertifizierung für die Gleichstellung der Geschlechter erhalten. Mit dieser Urkunde unterstreicht der SEV das eigene Engagement, wenn es darum geht, die Kluft zwischen den Geschlechtern zu schließen und ein integratives Arbeitsumfeld zu schaffen. Der SEV erfüllt damit die Vorgaben des italienischen Gender-Equality-Standards Uni/Pdr 125:2022. Im Zertifizierungsprozess hat der SEV bewiesen, dass der Verband über ein internes Managementsystem verfügt, dass Prozesse und Maßnahmen in den Bereichen Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion unterstützt.  

Das Uni/Pdr 125:2022-Zertifikat umfasst präzise Leitlinien für die Erfassung wichtiger Leistungskennzahlen zur Bewertung von Unternehmen wie etwa ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern bei der Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ein psychologisch und psychophysisch angenehmes Arbeitsumfeld, flexible Arbeitszeiten, Homeoffice-Angebote oder Maßnahmen zur Verhinderung von körperlichem, digitalem oder verbalem Missbrauch am Arbeitsplatz. Diese Standards gelten natürlich in der gesamten SEV-Gruppe – mit dem Südtiroler Energieverband als starke Vertretung der ganzen Südtiroler Energiewirtschaft, der SEV-Genossenschaft als Dienstleister und unserer Verbrauchergenossenschaft Ötzi Strom.

Mit gutem Beispiel voran: Der Energiefachverband FIPER

Seit der Gründung im Jahr 2001 vertritt der italienische Verband FIPER (Federazione di Produttori di Energia da Fonti Rinnovabili) im römischen Politikbetrieb die Interessen von Biomasse-Fernheizwerken und Biogasanlagen. FIPER gehören – neben landwirtschaftlichen Betrieben im Bereich der Holzverarbeitung – 96 Biomasse-Fernheizwerke in Norditalien an. Als Lobbyist setzt sich FIPER für eine nachhaltige, bodenständige und umweltfreundliche Potenzierung der Erzeugung von Wärme und Strom aus erneuerbarer Energie ein. So sollen – laut aktuellen Vorschlägen von FIPER – mehr als 400 neue und mit einheimischer Biomasse befeuerte Heizwerke den fossilen Brennstoff Methan in italienischen Berggebieten ersetzen.

In der Lobbyarbeit arbeitet FIPER eng – und erfolgreich – mit dem Südtiroler Energieverband SEV zusammen. SEV-Präsident Hanspeter Fuchs ist der Vizepräsident von FIPER. SEV-Direktor Rudi Rienzner und der Generaldirektor der Stadtwerke Bruneck Gustav Mischi gehören dem FIPER-Verwaltungsrat an. Im April 2023 diskutierten im Rahmen einer von FIPER und dem Südtiroler Energieverband SEV organisierten Fachtagung im NOI-Techpark in Bozen Experten aus dem In- und Ausland über die Nutzung der Bioenergie Holz, die Waldbewirtschaftung und die große Bedeutung der Biomasse für eine klimafreundlichen Energieautonomie. Der Hintergrund: Italien gibt es 12 Millionen Hektar Wald, aber weniger als 30 Prozent der dort entstehenden Biomasse werden auf diesen oft vernachlässigten oder nicht bewirtschafteten Flächen tatsächlich geerntet. Mit einer konsequenten Nutzung der Holzressourcen und der Anwendung innovativer Technologien könnte Italien 2050 ein Drittel des eigenen Energiebedarfs mit Holz decken. Die Verwendung von Biomasse ist übrigens vielfältig und reicht von Treibstoffen über das Bauwesen bis zur Produktion von Wasserstoff.

Die Kooperation mit FIPER nutzt auch Südtiroler Betrieben. So ist es FIPER und SEV in vielen Gesprächen mit der gesamtstaatlichen Aufsichtsbehörde ARERA gelungen, die Mehrheit der Südtiroler Fernheizwerke von der neu eingeführten Regulierung der Tarifgestaltung zu befreien. Die ab dem 1. Januar 2024 geltende Tarifregelung der ARERA sieht eine Obergrenze für Betriebserlöse vor, die nicht überschritten werden darf. Dieser neue Grenzwert beeinflusst daher automatisch die Festlegung der Preise für die Endkunden. Die Umsetzung der ARERA-Regulierung ist zudem bürokratisch überaus aufwändig. Die meisten Fernheizwerke in unserem Land sind klein und genossenschaftlich organisiert. Deren Kunden sind Mitglieder ihrer Genossenschaft und damit Mitbesitzer ihres Fernheizwerks und üben eine direkte Kontrollfunktion aus, die natürlich auch die Fixierung der Wärmepreise umfasst.

Die TV-Gebühr

Seit 2016 stellen die Stromlieferunternehmen die TV-Gebühr in zehn Monatsraten direkt in Rechnung.

Wer muss die TV-Gebühr bezahlen?
Jede Person, die ein Fernsehgerät hat, muss die TV-Gebühr entrichten. Fernsehgeräte sind auch Geräte, die in der Lage sind digitale, terrestrische Übertragungen sowie Satellitensender, direkt zu empfangen und zu dekodieren. Die TV-Gebühr ist von den Familienmitgliedern einer meldeamtlich gemeldeten Familie nur einmal geschuldet. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der Wohnungen in der sich die Fernsehgeräte befinden.

Setzt ein Stromlieferungsvertrag voraus, dass ein Fernsehgerät vorhanden ist?
Ja, ab 1. Januar 2016 geht man von der Vermutung aus, dass die Inhabende eines Stromlieferungsvertrages ein Fernsehgerät haben. Deshalb wird die TV-Gebühr auf den Stromrechnungen angelastet. Dies gilt nur für ansässige Haushaltskund*innen.

Befreiung der TV-Gebühr

Bürger*innen über fünfundsiebzig, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, Personen im diplomatischen Dienst und ausländisches Militärpersonal sind von der Zahlung der Gebühr befreit. Dies Gilt auch für Personen, die kein Fernsehgerät haben.

Die Voraussetzung: Die Stromkundschaft hat fristgerecht in einer Ersatzerklärung mitgeteilt, dass sie im jeweiligen Haushalt über keinen Fernseher verfügt. Um die Befreiung von der RAI-Gebühr zu erhalten, darf allerdings kein Mitglied der meldeamtlich eingetragenen Familie Inhaber*in eines Fernsehgerätes sein. Die Ersatzerklärung über das Nichtvorhandenseins eines TV-Gerätes hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Diese kann nur von Inhaber*innen eines Stromlieferungsvertrages für ansässige Haushaltskund*innen eingereicht werden. Dabei sind folgende Fristen einzuhalten: vom 1. Juli bis zum 31. Januar, wenn für das folgende Jahr um Befreiung der RAI-Gebühr angesucht wird oder vom 1. Februar bis zum 30. Juni, wenn die Befreiung für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres beantragt wird.

Auch Menschen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben und deren Einkommen (einschließlich der Einkünfte des Lebenspartners) pro Jahr höchsten 8.000 Euro beträgt, können mit einer Ersatzerklärung die Befreiung von der TV-Gebühr beantragen. Weitere Infos findet ihr hier.

Die Erklärung ist jährlich einzureichen:

  • vom 1. Juli bis 31. Jänner, wenn für das folgende Jahr um Befreiung der RAI-Gebühr angesucht wird (wird die Erklärung, zum Beispiel, im November 2023 eingereicht, ist diese für das Jahr 2024 wirksam)
  • vom 1. Februar bis 30 Juni, wenn für das zweite Semester des laufenden Jahres um Befreiung der RAI-Gebühr angesucht wird (wird die Erklärung, zum Beispiel, im Mai 2024 eingereicht, ist diese für das zweite Halbjahr 2024 wirksam)

Weitere Informationen finden Sie über die Website der Agentur der Einnahmen.

COP28: Der große Sprung

Kann man eine Weltklimakonferenz in einer Region veranstalten, die pro Jahr mehr als 180 Millionen Tonnen Erdöl fördert – auch wenn heute in den Vereinigten Arabischen Emiraten nur noch ein Drittel des Bruttoinlandsprodukts mit der Produktion von fossilen Brennträgern erwirtschaftet wird? Offenbar schon. In Dubai – dem Eldorado eines hippen Wüstenkapitalismus – trafen sich am 30. November mehr als 80.000 Politikerinnen und Politiker, Aktivistinnen und Aktivisten sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft zur „COP28“. Die Abkürzung COP28 steht für die 28. Konferenz („Conference of the Parties“) der Vertragsstaaten des 1992 beschlossenen und 1994 in Kraft getretenen UN-Rahmenübereinkommens zum globalen Klimawandel. Zirka 200 Staaten haben diese Konvention unterzeichnet und treffen sich im Jahresrhythmus zu UN-Klimakonferenzen. Deren Entscheidungen sollen dazu beitragen, die globale Erwärmung zu verlangsamen und deren Folgen abzumildern. Allerdings müssen auf den „Weltklimagipfeln“ alle Beschlüsse einstimmig gefasst werden. Daher kann also jedes Mitglied Klimamaßnahmen blockieren.

Ein großer Wurf? Die am 13. Dezember – einen Tag nach dem offiziellen Ende der COP28 – verabschiedete 21-seitige Abschlusserklärung fordert in ihrem zentralen Abschnitt die Vertragsstaaten auf, sich für eine „gerechte, geordnete und ausgewogene Abkehr“ von fossilen Brennstoffen („transition away) einzusetzen. Damit ist das vom arabischen Golf ausgesandte Signal – trotz aller sprachlichen Unklarheiten und Schlupflöcher – eindeutig: Hinter dem „Dubai-Konsens“ wird sich kein Land bei der Planung und Durchführung von neuen Öl- und Gasvorhaben mehr verstecken können. „Diese Weltklimakonferenz markiert nach 30 Jahren Klimaaktivismus den Beginn vom Ende der Öl-, Gas- und Kohleindustrie – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Zwar hat die Weltgemeinschaft alle Länder nicht verpflichtet, jedoch beauftragt zu Handeln. Dies gilt nicht nur bei der Stromversorgung, sondern auch für Autos und bei Haushalten: weg von den Fossilen und hin zu Energien aus Sonne und Wind. Mit den Beschlüssen der Weltklimakonferenz könnte dies der Wendepunkt für die aktuell noch immer steigenden globalen CO2-Emissionen werden“, kommentiert der geschäftsführende Vorstand von Greenpeace Deutschland, Martin Kaiser, das COP28-Papier.

Überraschend war der große Show-down im Konferenzkrimi allemal: Schließlich war der Kongresspräsident und Ölunternehmer Sultan Ahmed Al Jaber nur 24 Stunden vor dem finalen Kompromiss noch der Sabotage von Klimazielen verdächtigt worden. So drängten europäische Staats- und Regierungschefs und viele der Länder, die am stärksten von klimabedingten Wetterextremen betroffen sind, auf eine Formulierung für einen vollständigen „Ausstieg“ („phase out“) aus den fossilen Brennstoffen. Dieser Vorschlag stieß wiederum auf den Widerstand großer Ölexporteure wie Saudi-Arabien und Irak sowie demographisch wachsender Länder wie Indien und Nigeria. Auch viele afrikanische Staaten lehnten eine pauschale Aufforderung zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen entschieden ab. So sei Afrika nur für einen Bruchteil der Treibhausemissionen verantwortlich. Der Kontinent müsse die beträchtlichen Öl- und Gasreserven nutzen, um seine Wirtschaft zu entwickeln.

Al Jabers erster Entwurf für eine„Global Stocktake“ hätte den Klimarettungsprozess wohl scheitern lassen. Dieses auf der Konferenz mehrheitlich verworfene Abschlusspapier blieb in wesentlichen Teilen hinter dem zurück, was zuvor viele Staaten verlangt hatten. Nicht einmal der massive Ausbau der erneuerbaren Energien wurde in dem Text als allgemeines Ziel ausgeben, obwohl das schon im Vorfeld der Konferenz als kaum mehr umstritten galt. Zudem sollte jedes Land autonom entscheiden dürfen, ob es freiwillig aus fossilen Energieträgern wie Kohle, Gas oder Öl aussteigt– was schon heute möglich ist. Das diese unverbindliche Floskeldiplomatie zu einem substanziellen Ergebnis mutierte, gleicht daher  einem Wunder.

Zudem stellten die Delegationen im finalen Abschlussdokument fest, dass eine „deutliche, schnelle und nachhaltige“ Reduzierung der Emissionen notwendig sei. Dazu müsse die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2030 weltweit verdreifacht werden. Zudem soll die Energieeffizienz jährlich doppelt so schnell gesteigert werden als bisher. Der Entwurf fordert die Regierungen ebenfalls dazu auf, verstärkt auf alternative emissionsfreie oder emissionsarme Technologien zu setzen. Genannt werden dabei neben den Erneuerbaren auch die Atomkraft, Wasserstoff und Technologien zum Auffangen und Speichern von CO₂.

„Die Welt muss dieses Signal als das Ende der Epoche der fossilen Brennstoffe verstehen“, kommentierte die „New York Times“ das – rechtlich nicht bindende – Gipfelergebnis.  Wie praktischer Klimaschutz funktionieren kann, demonstrierten die Gastgeber. Schon zwei Wochen vor dem Beginn der Konferenz schufen die Vereinigten Arabischen Emirate Fakten: Mitten in der Wüste eröffnete diese Staatengemeinschaft das weltweit größte Solarkraftwerk mit zwei Gigawatt Leistung auf einer Fläche von 20 Quadratkilometern. Wie geht es weiter? Vom 11. bis zum 22. November 2024 findet die COP29 in Aserbaidschan und damit ebenfalls in einem globalen Hotspot der Ölindustrie statt. Auf die Ergebnisse darf man gespannt sein.

Meeresschutz ist Klimaschutz

Viele erfolgreiche Energiegenossenschaften haben – oftmals am eigenen Küchentisch – ganz klein angefangen. Auch beim Schutz der Weltmeere können „kleine“ Initiativen Großes bewirken. Ein Beispiel dafür ist die vor 20 Jahren vom Meeresbiologen Alasdair Harris gegründete Nichtregierungsorganisation Blue Ventures. Im ostafrikanischen Inselstaat Madagaskar überzeugte Harris lokale Fischergemeinden davon, die Fischbestände vor ihrer Küste zu schonen. Seitdem verzichten die Fischerfamilien in den Monaten Februar und April auf den Fang – und forsten zudem verlorene Mangrovenwälder wieder auf. Diese Bäume schützen nicht nur die Küstenregion, sondern sind Weltmeister, wenn es darum geht, das Treibhausgas CO2 in großen Mengen aus der Atmosphäre zu filtern. „Blue Ventures“ ist eine Meeresschutzorganisation, bei der Menschen im Mittelpunkt stehen. „Wir unterstützen Küstenfischer in abgelegenen und ländlichen Gemeinden bei der Wiederherstellung der Fischerei, bei der Wiederherstellung des Lebens im Meer und bei der Schaffung dauerhafter Wege zum Wohlstand“, sagt Harris, der mit Blue Ventures auf Madagaskar 238 Gemeinden berät und inzwischen auch in 14 weiteren Ländern tätig ist. Ein nachhaltiger und ertragreicher Fischfang ist also möglich: In der Schonzeit pflanzen die Fischer in Madagaskar Seegurken an. Danach liefern die regenerierten Fischbestände deutlich bessere Erträge als vor den Schutzmaßnahmen. Heute sind auf der Insel 20 Prozent der Küstenlandschaft lokal verwaltete Schutzzonen und die Regierung hat sogar die Schleppnetzfischerei in Küstennähe verboten.

Ein anderes Beispiel für eine nachhaltige und effiziente Nutzung der Meere ist ein Forschungsprojekt im Offshore-Windpark Dan Tysk vor der deutschen Nordseeinsel Sylt. Insgesamt 80 Windenergieanlagen erzeugen dort mit einer Gesamtleistung von 288 Megawatt regenerativen Strom für bis zu 400.000 Haushalte. Dort testen die Fischereibiologin Eva Strothotte und der Meeresbiologe Tim Staufenberger, ob Unterwasserfarmen und Offshore-Windkraftanlagen vereinbar sind. Zwischen den auf dem Meeresboden verankerten Rotoren sollen in Zukunft – in der gesamten Nordseeregion – Makroalgen gezüchtet und geerntet werden. Makroalgen können in der Arzneimittelproduktion und in der Lebensmittelindustrie eingesetzt werden sowie Erdöl-basiertes Plastik langfristig ersetzen.

Dass ein artenreiches Ökosystem in der Tiefsee vor der israelischen Küste Methangas besser binden kann als menschliche Technik fand der Geophysiker Yizaq Makovski heraus. Im 1.200 Meter tiefen Palmachim-Graben tritt aus unterirdischen Quellen Methan aus und die dort angesiedelten Lebewesen wirken wie wirksame Biofilter. 2022 wurden 450 Quadratkilometer dieser einzigartigen Unterwasserregion von der israelischen Regierung unter Schutz gestellt.

Interessiert? Unter diesem Link findet ihr weitere Informationen zu den genannten Projekten.