Die TV-Gebühr

Seit 2016 stellen die Stromlieferunternehmen die TV-Gebühr in zehn Monatsraten direkt in Rechnung.

Wer muss die TV-Gebühr bezahlen?
Jede Person, die ein Fernsehgerät hat, muss die TV-Gebühr entrichten. Fernsehgeräte sind auch Geräte, die in der Lage sind digitale, terrestrische Übertragungen sowie Satellitensender, direkt zu empfangen und zu dekodieren. Die TV-Gebühr ist von den Familienmitgliedern einer meldeamtlich gemeldeten Familie nur einmal geschuldet. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der Wohnungen in der sich die Fernsehgeräte befinden.

Setzt ein Stromlieferungsvertrag voraus, dass ein Fernsehgerät vorhanden ist?
Ja, ab 1. Januar 2016 geht man von der Vermutung aus, dass die Inhabende eines Stromlieferungsvertrages ein Fernsehgerät haben. Deshalb wird die TV-Gebühr auf den Stromrechnungen angelastet. Dies gilt nur für ansässige Haushaltskund*innen.

Befreiung der TV-Gebühr

Bürger*innen über fünfundsiebzig, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, Personen im diplomatischen Dienst und ausländisches Militärpersonal sind von der Zahlung der Gebühr befreit. Dies Gilt auch für Personen, die kein Fernsehgerät haben.

Die Voraussetzung: Die Stromkundschaft hat fristgerecht in einer Ersatzerklärung mitgeteilt, dass sie im jeweiligen Haushalt über keinen Fernseher verfügt. Um die Befreiung von der RAI-Gebühr zu erhalten, darf allerdings kein Mitglied der meldeamtlich eingetragenen Familie Inhaber*in eines Fernsehgerätes sein. Die Ersatzerklärung über das Nichtvorhandenseins eines TV-Gerätes hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Diese kann nur von Inhaber*innen eines Stromlieferungsvertrages für ansässige Haushaltskund*innen eingereicht werden. Dabei sind folgende Fristen einzuhalten: vom 1. Juli bis zum 31. Januar, wenn für das folgende Jahr um Befreiung der RAI-Gebühr angesucht wird oder vom 1. Februar bis zum 30. Juni, wenn die Befreiung für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres beantragt wird.

Auch Menschen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben und deren Einkommen (einschließlich der Einkünfte des Lebenspartners) pro Jahr höchsten 8.000 Euro beträgt, können mit einer Ersatzerklärung die Befreiung von der TV-Gebühr beantragen. Weitere Infos findet ihr hier.

Die Erklärung ist jährlich einzureichen:

  • vom 1. Juli bis 31. Jänner, wenn für das folgende Jahr um Befreiung der RAI-Gebühr angesucht wird (wird die Erklärung, zum Beispiel, im November 2023 eingereicht, ist diese für das Jahr 2024 wirksam)
  • vom 1. Februar bis 30 Juni, wenn für das zweite Semester des laufenden Jahres um Befreiung der RAI-Gebühr angesucht wird (wird die Erklärung, zum Beispiel, im Mai 2024 eingereicht, ist diese für das zweite Halbjahr 2024 wirksam)

Weitere Informationen finden Sie über die Website der Agentur der Einnahmen.

DAS ENERGIEGELD DES LANDES

Im Dezember 2024 hat die Südtiroler Landesregierung neue Richtlinien für die Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen genehmigt. Bei der energetischen Sanierung von Mehrfamilienhäusern mit mindestens fünf beheizten Baueinheiten und mindestens fünf Eigentümern liegt der Fördersatz weiterhin bei 80 Prozent der zulässigen Kosten, wenn bei der Sanierung die KlimaHaus Standards „B” oder „R” erreicht werden. In Zukunft werden bei den Kondominien – und diese Bestimmung ist neu – bei Erreichung des KlimaHaus Standards „B” auch Solaranlagen für die zentrale Warmwasser-Bereitung mit 80 Prozent der zulässigen Kosten gefördert, bei Erreichung KlimaHaus Standards „C” sinkt dieser Förderanteil auf 50 Prozent. Weiterhin mit 40 Prozent der zulässigen Kosten gefördert wird bei Kondominien der Austausch von mindestens 15 Jahre alten zentralen Öl- oder Gasheizungen und der Anschluss an ein Fernwärmenetz sowie der Einbau einer Wärmepumpe oder einer automatisch beschickte Biomasseheizanlage.

Für die energetische Gebäudesanierung von Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten gelten weiterhin die bisher gültigen Kriterien. Die Sanierung wird bei Erreichung des Standards KlimaHaus „B” oder „R” mit 50 Prozent der zulässigen Kosten gefördert. Neu ist: Elektrische Wärmepumpen mit Photovoltaik-Anlagen werden nunmehr bereits bei Erreichung des Standards KlimaHaus „E” der Gebäudehülle (bisher war „C” vorgeschrieben) oder KlimaHaus „R” gefördert. Die Wärmepumpe wird auch gefördert, wenn bereits eine PV-Anlage in ausreichender Größe für die Wärmepumpe vorhanden ist. Bisher war die Förderung nur im Zusammenhang mit der Neuerrichtung einer PV-Anlage möglich gewesen. Für Träger von anerkannten sozialen Diensten wie Seniorenwohn- und Tagespflegeheime wird der Fördersatz für den Einbau von PV-Anlagen von 30 auf 50 Prozent angehoben.

Für kleine Unternehmen wird die Förderung von netzgebundenen PV-Anlagen auch 2025 fortgesetzt: Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der zulässigen Kosten. Neu ist, dass PV-Anlagen in Zukunft mit einer Leistung von maximal 100 Kilowatt-Peak (kWp) pro Unternehmen gefördert werden (bisher waren es nur 50 kWp pro Unternehmen).

Ein wichtiger Hinweis: Die Förderanträge können von 1. Jänner bis 31. Mai 2025 beim Landesamt für Energie und Klimaschutz eingereicht werden. Eine Ausnahme bilden Fernheizwerke und Stromverteilungsunternehmen, die bis zum 30. Juni Zeit haben, ihre Förderansuchen zu stellen. Die Anträge müssen allerdings vor dem Beginn der Arbeiten eingegangen sein. Die neuen Beitragsrichtlinien gelten für Einzelpersonen, öffentliche Verwaltungen und gemeinnützige Organisationen sowie für Unternehmen.

Ebenfalls im Dezember hat die  Landesregierung die Förderungen für Vorhaben in den Bereichen Energiewende, Umwelt- und Klimaschutz für 2025 angepasst. Neu ist, dass Kommunikationsmaßnahmen zu Klimaschutzthemen mit einem Fördersatz von 40 Prozent unterstützt werden: Dies gilt für die Ausarbeitung und Durchführung von Informations- und Sensibilisierungskampagnen sowie für Bildungsinitiativen und die Veröffentlichung von Informationsmaterial. Weiterhin gefördert werden – allerdings nur mit 40 und nicht mehr mit 60 Prozent – Bildungsveranstaltungen zu Klimaschutzthemen. Neu ist auch, dass nicht nur die Ausarbeitung, sondern auch das Monitoring und die Anpassung der Klimaschutzpläne der Gemeinden mit 80 Prozent der zulässigen Kosten unterstützt werden. Voraussetzung ist, dass mindestens vier Jahre seit der Ausarbeitung des Gemeinde-Klimaschutzplans vergangen sind.

Unverändert bei 60 Prozent bleibt der Fördersatz für Zertifizierungen sowie für die Beratung der Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen Energiewende und Klimaschutz und für die Teilnahme am Programm „KlimaGemeinde”. Erhalten die Gemeinden Umweltgelder, reduziert sich die Beitragshöhe um 50 Prozent. Wenn diese über eine EMAS-, ISO 14001- oder 50001-Zertifizierung verfügen, erhöht sich der Prozentsatz um fünf Prozent. Anspruch auf die Landesförderungen für Vorhaben in den Bereichen Energiewende, Umwelt- und Klimaschutz haben öffentliche Verwaltungen, Vereine, Stiftungen und Sozialgenossenschaften ohne Gewinnabsicht.

Wichtiger Hinweis: Die Förderanträge können ab 1. Jänner und bis 31. Mai 2025 beim Landesamt für Energie und Klimaschutz eingereicht werden. Das Gesuch muss vor dem Beginn der Vorhaben vorgelegt werden. Die Gewährung der Landesbeiträge erfolgt dann in chronologischer Reihenfolge solange die Finanzmittel ausreichen.

STROMPREISE: DIE PROGNOSEN FÜR DAS JAHR 2025

Wie entwickeln sich die Strompreise in diesem Jahr? Präzise Voraussagen sind auf diesem volatilen Markt natürlich sehr schwierig. Dennoch gibt es bereits einige seriöse Prognosen. So erwartete die italienische Regulierungsbehörde ARERA Ende Dezember 2024 im Bereich elektrischen Energie Preissteigerungen im zweistelligen Bereich – und erhöhte daher die Strompreise für 3,4 Millionen sozial benachteiligte Menschen im geschützten Grundversorgungsdienst im ersten Trimester 2025 um 18,2 Prozent. Diese Maßnahme könne laut ARERA auf mehrere Faktoren zurückgeführt werden wie etwa auf die geopolitischen Spannungen und den saisonal bedingten – und an die internationalen Gaspreise gekoppelten – Anstieg der italienischen Großhandelspreise für Strom auf dem Höhepunkt der Heizungsperiode im Winter.

Auch das renommierte Energieberatungsunternehmen Nomisma Energia prognostiziert Preiserhöhungen. Demnach werden Preise für elektrische Energie in diesem Jahr um zehn Prozent ansteigen. Eine Durchschnittsfamilie mit einem Jahresverbrauch von 2.700 Kilowattstunden (kWh) würde in diesem Jahr daher 811 Euro für Strom zahlen – 161,6 Euro mehr als 2024. Nach Angaben des Gestore dei Servizi Energetici, der den italienischen Markt für Strom und Gas und damit auch die Strombörse in Mailand betreut, lag der durchschnittliche Großhandelsstrompreis vom 1. bis zum 15. Januar bei 137 Euro pro Megawattstunde (MWh), gegenüber 135,06 Euro im Dezember und 130,89 Euro im November. Im Januar 2023 betrug dieser Wert 99,16 Euro pro MWh. Der Durchschnittpreis für das gesamte Jahr 2024 lag bei 108,52 Euro, verglichen mit 127,24 Euro im Jahr 2023, 303,95 Euro im Jahr 2022 und 125,46 Euro im Jahr 2021.

G20 UND COP29: KLIMADIPLOMATIE IN DER SACKGASSE

2023 dominierte dieser Passus die Debatten auf der Weltklimakonferenz in Dubai. Die Abschlusserklärung forderte die Vertragsstaaten damals auf, sich für eine „gerechte, geordnete und ausgewogene Abkehr“ von fossilen Brennstoffen („transition away”) einzusetzen. Im November 2024 verzichtet die Weltklimakonferenz COP29 in Baku (Aserbaidschan) auf diese wichtige Kompromiss-Formulierung. Die Verpflichtung zum „Übergang“ von Kohle, Öl und Gas zu klimafreundlichen Energieträgern taucht im Abschlussbericht nicht einmal auf. Die Abkürzung COP29 steht für die 29. Konferenz („Conference of the Parties“) der Vertragsstaaten des 1992 beschlossenen und 1994 in Kraft getretenen UN-Rahmenübereinkommens zum globalen Klimawandel. Zirka 200 Staaten haben die Konvention unterzeichnet und treffen sich im Jahresrhythmus zu den UN-Klimakonferenzen. Die  COP30 wird 2025 in Belém (Brasilien) stattfinden.

Zum dritten Mal hintereinander fand die UN-Großtagung in einem autoritär geführten Förderland von fossilen Brennstoffen statt. Im November 2022 traf man sich in Ägypten, 2023 dann in den Vereinigten Arabischen Emiraten. In Baku musste die 29. Weltklimakonferenz dann sogar um 35 Stunden verlängert werden, um überhaupt eine gemeinsame Abschlusserklärung vorlegen zu können. Immerhin wurde die Umsetzung des Übereinkommes von Paris dabei nicht ausgesetzt und die bestehenden Klimaschutzziele auch nicht abgeschwächt. Im 2015 verabschiedeten Übereinkommen von Paris verpflichteten sich die Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) die globale Erwärmung „deutlich unter” zwei Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen und Anstrengungen für eine Begrenzung auf 1,5 Grad Celsius zu unternehmen.

Nach langen Diskussionen einigte sich der UN-Klimagipfel in Baku zumindest auf ein Klimafinanzierungsziel: Bis 2035 sollen die Beiträge zum internationalen Klimaschutz aus den Staatshaushalten jener Länder, die sehr hohe Treibhausgasemissionen zu verantworten haben, verbindlich auf 300 Milliarden US-Dollar pro Jahr anwachsen. Solche Transfers gab es schon, zuletzt flossen dafür jährlich 100 Milliarden Dollar. Nur zum kleineren Teil handelt es sich dabei um öffentliche Mittel, der Rest kommt zum Beispiel in Form zinsgünstiger Kredite von Entwicklungsbanken oder auch aus privaten Investitionen. Wie die 300 Milliarden Dollar in den kommenden 30 Jahren zustande kommen werden, ist aber völlig unklar. Auch „Schwellenländer” sollen sich daran beteiligen. Damit will man vor allem China und die Golfstaaten in den Kreis der Zahler einbeziehen. Zudem forderte der Klimagipfel in Baku sämtliche Akteure –auch die Privatwirtschaft – unverbindlich dazu auf, 1,3 Billionen US-Dollar pro Jahr ab 2035 beizutragen. Die Umsetzung dieser Vorhaben soll jetzt eine „Roadmap“ festlegen.

„Der Konferenz ist es nicht gelungen, ein faires Finanzierungsziel sicherzustellen, mit dem Industriestaaten und andere große Verschmutzer Klimaschutz in den ärmsten und meist am härtesten von der Klimakrise betroffenen Ländern finanzieren. Bis 2030 seien dafür weltweit rund eine Billion US-Dollar pro Jahr nötig, kalkuliert eine Expertengruppe der UN, bis 2035 sogar 1,3 Billionen. Beschlossen aber wurden in Baku gerade einmal 300 Milliarden, zusammen mit einem vagen Aufruf, dass sich doch auch andere Staaten wie etwa China oder die großen, durch den Handel von Öl und Gas reich gewordenen Golfstaaten beteiligen sollen, freiwillig natürlich’” – so kommentiert die Umweltschutzorganisation Greenpeace die Gipfelbeschlüsse. Nigeria bezeichnete die 300 Milliarden US-Dollar als „Witz” und „Beleidigung”, die indische Vertreterin Chandni Raina nannte die Summe „abgründig klein” und „dürftig”. Zeitgleich zur COP29 trafen sich in Rio de Janeiro – unter dem Motto „Eine gerechte Welt und einen nachhaltigen Planeten schaffen” – die Führungsspitzen der G20-Staaten zu einem zweitägigen Gipfeltreffen.

In der Klimapolitik bestätigten die G20 in der brasilianischen Hauptstadt allerdings nur altbekannte Positionen:  „Wir bekräftigen das Temperaturziel des Übereinkommens von Paris, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur deutlich unter 2°C über dem vorindustriellen Niveau zu halten und weitere Anstrengungen zur Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5°C über dem vorindustriellen Niveau zu unternehmen, da wir anerkennen, dass dies die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels erheblich verringern würde”, heißt es im Abschlusspapier. In diesem Dokument wird zwar der schrittweise Ausstieg aus „ineffizienten Subventionen für fossile Brennstoffe“ erwähnt – den zentralen Beschluss der UN-Klimakonferenz in Dubai zu einer Abkehr aller Staaten von fossilen Brennstoffen findet man dort, wie auch in der Schlusserklärung von Baku, leider nicht.

DA CAPO? DONALD TRUMP UND DER KLIMASCHUTZ

Der Unterschied könnte wohl kaum größer sein: Großbritanniens Labour-Regierung fördert umweltfreundliche Energie – und will fossiles Erdgas und Erdöl bei der Erzeugung von elektrischer Energie durch Offshore-Windparks in der Nordsee ersetzen. Ein Grund: Die Gasförderung in den britischen Hoheitsgewässern fiel von einem Höchststand von 126 TWh im Jahr 2000 auf 42 TWh im Jahr 2022. Die nachgewiesenen Gasreserven des Vereinigten Königreichs in der Nordsee betragen heute nur noch 19 Prozent des Wertes von 1997. Donald Trump, der am 20. Januar als 47. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika vereidigt wurde, sieht das ganz anders: „Öffnet die Nordsee. Schafft die Windräder ab”, schrieb er – nachdem der US-Ölkonzern Apache seinen Rückzug aus der Region angekündigt hatte – auf seiner Online-Plattform Truth Social.

Geöffnet werden soll das Meer vor allem für US-Firmen, denn die britische Regierung will in ihren Gewässern keine neuen Lizenzen für die Förderung von Öl und Gas vergeben. Die Deutschen, so Trump, machten den gleichen Fehler: „Sie haben überall Windräder aufgestellt, und der Wind weht nicht so stark. Und wenn sie diesen Prozess fortgesetzt hätten, wäre Deutschland jetzt pleite”.

Welche Folgen hat diese Amtsübernahme für den internationalen Klimaschutz? Good News aus dem Weißen Haus werden in diesem Politikbereich in den kommenden Monaten wohl eher ausbleiben. Schließlich verließen die USA in Trumps erster Amtszeit das Pariser Klimaabkommen – und kehrten erst nach dem Amtsantritt von Joe Biden zur internationalen Klimadiplomatie zurück. Die erste Trump-Administration entfernte oder entschärfte Vorschriften zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch fossile Brennstoffe. Mehr als 100 Gesetze und Regelungen verschwanden. In Naturschutzgebieten durften Firmen wieder nach Öl und Gas bohren und Schadstoffe wie Flugasche aus der Kohleverbrennung waren plötzlich nicht mehr gefährlich. Jetzt will der neue Präsident die „amerikanische Energie-Herrschaft” wiederherstellen. Im Wahlkampf forderte er mit dem Slogan „Drill, Baby, drill” einen ungebremsten Ausbau der Öl- und Gasförderung auf dem US-amerikanischen Hoheitsgebiet. Es ist daher kein Zufall, dass der Präsident ausgerechnet den CEO des zweitgrößten US-Fracking-Unternehmens Liberty Energy, Chris Wright, als neuen Energieminister nominierte.

Das so genannte Hydraulic Fracturing, kurz Fracking, wird seit 2005 in den USA, Kanada, Argentinien, Australien, China und Russland eingesetzt. Mit Fracking werden Öl- und Gas-Vorkommen erschlossen, die in Gesteinsschichten eingeschlossen sind und mit anderen Methoden schwer bis gar nicht förderbar sind. Beim Fracking wird mit Sand und Chemikalien versetztes Bohrwasser unter hohem Druck in die Erde gepresst. Als Chemikalien werden der Frackingflüssigkeit Säuren, Biozide und Stoffe beigemischt. Die Stoffe sind teilweise gesundheitsgefährdend, ätzend und auch giftig.

Trumps Engagement für fossile Brennstoffe zeigt Wirkung: Blackrock – der weltweit größte Vermögensverwalter – verließ nach dem Jahreswechsel die Klimaallianz „Net Zero Asset Managers Initiative“ (NZAMI. Die Mitglieder von NZAMI haben sich verpflichtet, das Ziel einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 oder früher aktiv zu unterstützen und mit ihren Anlagestrategien einen Beitrag zu leisten, um die Erderwärmung auf höchstens 1,5 Grad zu begrenzen. Der „Net Zero Asset Managers Initiative“ gehören mehr als 325 Finanzunternehmen an, die zirka 58 Billionen Dollar verwalten. Blackrock allen betreut Vermögen in Höhe von etwa 11,5 Billionen Dollar.

Kann Donald Trump die Uhren zurückdrehen? Ob er den von der Biden-Administration entwickelten Inflation Reduction Act (IRD)– ein umfangreiches Förderpaket für den Kauf von Elektroautos und den Bau von Batteriefabriken, für die Wärmedämmung und die Elektrifizierung von Häusern sowie für Klimaschutzmaßnahmen in Unternehmen –zurücknehmen oder verwässern wird, ist noch völlig unklar. Bisher sind die aus dem Bundeshaushalt finanzierten IRD-Gelder zugunster „grüner” Energie vor allem in Wahlkreise und Bundesstaaten geflossen, die von Trumps Republikanern regiert werden. Angesichts von mindestens 354 angekündigten Projekten für erneuerbare Energien in 40 Bundesstaaten und Investitionen von über mehr als 265 Milliarden US-Dollar, die auch von Ölkonzernen wie Exxon und Chevron bei der Erzeugung von Wasserstoff in Anspruch genommen werden, sei die Wahrscheinlichkeit gering, dass der Kongress diese Steuergutschriften vollständig aufhebt, vermutet zumindest die einflussreiche Umwelt-Denkfabrik World Ressource Institute mit Sitz in Washington.

In den USA werden heute mehr Wärmepumpen installiert als Gasheizungen und im konservativen mittleren Westen boomt die Solarenergie. Der Verbrauch von Gas und Kohle werde in Zukunft stagnieren oder weiter zurückgehen, prognostizierte das US-Energieministerium in diesem Januar: „Wir gehen davon aus, dass in diesem Jahr 26 Gigawatt (GW) und 2026 dann 22 GW neue Solarkapazität im US-amerikanischen Stromsektor hinzukommen werden. Wir erwarten daher, dass die US-amerikanische Solarstromerzeugung 2025 um 34 Prozent und 2026 um 17 Prozent ansteigen wird. Die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien wird dazu führen, dass die Stromerzeugung aus Erdgas 2025 um drei Prozent und 2026 um ein Prozent sinken wird. Die Stromerzeugung aus Kohlekraftwerken verringert sich 2025 um ein Prozent”.

RICHTIG – UND UMWELTFREUNDLICH – HEIZEN

Das Heizen von Gebäuden ist nicht nur teuer, sondern auch der mit Abstand größte Energieverbraucher und CO2-Verusacher. Mit der richtigen Methode beim Heizen und Lüften kann man Heizkosten senken. Jedes Grad weniger spart Heizenergie. Deshalb sollte die Raumtemperatur im Wohnbereich nicht mehr als 20 °C betragen, in Schlafzimmern, die nur in den Nachtstunden genutzt werden, auch weniger. Wenn eine Wohnung mehrere Tage nicht genutzt wird, ist eine Absenkung der Raumtemperatur auf 15 °C sicher sinnvoll. Die mittlere Stufe auf den an den Heizköpern montierten Thermostatventilen (meist die Stufe 3 ) entpricht etwa 20 °C. Der Thermostatkopf misst die Raumtemperatur und gibt dem Ventil vor, wie viel heißes Wasser in den Heizkörper fließen soll, um die zuvor gewählte Temperatur zu erreichen.

Allerdings dürfen einzelne Möbelstücke oder lange Vorhänge die Heizkörper nicht verdecken, weil die erwärmte Luft sonst nicht im Raum zirkulieren und diesen vollständig aufheizen kann. Ein Tipp: Neben den traditionellen Thermostatköpfen gibt es auch programmierbare Thermostate, die nur zu den eingegebenen Zeiten die gewünschte Temperatur garantieren Der Einsatz dieser programmierbaren Thermostate kann etwa zehn Prozent Energie sparen.

In einem Vierpersonenhaushalt werden täglich durch Atmen, Duschen, Kochen und Waschen zirka zwölf Liter Flüssigkeit an die Luft abgegeben. Darum ist regelmäßiges Lüften in der Heizsaison unerlässlich, um die Feuchtigkeit in Wohnräumen zu verringern. Dabei ist es wirksamer, mehrmals täglich die Fenster ganz zu öffnen und fünf Minuten durchzulüften, als sie dauerhaft gekippt zu lassen. Je kühler die Zimmertemperatur, desto öfter muss gelüftet werden, um Schimmelbildung durch Feuchtigkeit zu vermeiden. Kipplüftung birgt das Risiko der Schimmelbildung durch Kondensation an den Fenstern nicht, ist wenig effektiv und verschwendet Heizenergie, wenn der Thermostat am Heizkörper nicht heruntergedreht wird.

Die Heiztechnik muss funktionieren: Lasst eure Heizungsanlage am Beginn der Heizperiode von Fachfrauen oder Fachmännern warten, um einen optimalen Betrieb zu gewährleisten. Dazu gehört die Überprüfung, ob sich Luft in den Heizungsrohren und Heizkörpern befindet, ebenso wie die Überprüfung der richtigen Einstellung der Regelung, damit die Zentralheizung in eurer Wohnung nicht mehr Wärme als nötig produziert. Die Entlüftung der einzelnen Heizkörper über die seitlich angebrachten Entlüftungsventile könnt ihr mit einem Schraubenzieher auch selbst vornehmen, wenn der Heizkörper trotz der aufgedrehten Thermostatventile nicht mehr richtig warm wird. Ihr müsst das Ventil nur ein wenig (und nicht ganz!) öffnen, bis die Luft entweicht und das Wasser nachläuft – dann ist alles in Ordnung.

WIE FUNKTIONIERT EIGENTLICH DER STROMMARKT?

Den Strommarkt bilden Energielieferanten für Privat- und Businesskunden (wie Ötzi Strom), Energieerzeuger (wie die Kraftwerksbetreiber) und Energieversorger (wie die Netzbetreiber). Energielieferanten erwerben elektrische Energie für ihre Kundinnen und Kunden, schließen mit diesen Kaufverträge für Strom ab und stellen dann die Stromrechnungen aus. In Italien kaufen Energielieferanten ihren Strom über autorisierte Händler an der vom GME (Gestore die Mercati Energetici) verwalteten Strombörse IPEX (Italian Power Exchange) mit Sitz in Mailand ein. Dort werden die Menge und die Großhandelspreise des einzuspeisenden Stroms täglich nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage festgelegt. Italien ist in sieben Preiszonen aufgeteilt: Norden, Mitte-Norden, Mitte-Süden, Süden, Kalabrien, Sardinien und Sizilien. Darüber hinaus ist der italienische Handelsplatz für Strom über ein Market Coupling mit anderen Märkten wie  Österreich, Frankreich, Slowenien oder Griechenland vernetzt.

Aus den in den italienischen Preiszonen realisierten Preisen wird ein – stündlich fixierter – Mittelwert gebildet: der gesamtstaatliche Einheitspreis PUN (Prezzo Unico Nazionale), den auch Ötzi Strom bei der Rechnungsstellung für den Stromverbrauch in den unterschiedlichen Zeitzonen als Richtwert nutzt. Der PUN ist die entscheidende Orientierungsmarke für alle Transaktionen im Bereich der elektrischen Energie in Italien. Damit ist – wie vom Gesetzgeber gewünscht – ein einheitliches Preisniveau im gesamten Staatsgebiet garantiert. Ein großer Teil des Stroms, der ja nicht wie etwa Holz, Wein, Wasser oder Eisen gelagert werden kann, wird im Day-Ahead-Handel verkauft. In diesem Fall erfolgten die Erzeugung und die Lieferung in einem festgesetzten Zeitfenster am Tag nach der Festsetzung des Preises. Der Grund dafür sind verlässliche Produktions- und Verbrauchsprognosen: So ist der zu erwartete Umfang der Stromproduktion in einem kurzen Zeitraum im Bereich der wetterbedingten Erzeugung erneuerbaren Energien ebenso sehr gut abschätzbar wie der zu erwartende Bedarf.

Auch die Handelspreise für die Verkaufsverträge auf den Terminmärkten stützen sich auf den von den Marktteilnehmern erwarteten Day-Ahead-Preis zum Zeitpunkt der künftigen Stromlieferung. An der Strombörse müssten „grüne“ Produzenten ihre mit erneuerbaren Energieträgern wie Sonne, Wind oder Wasser erzeugte Energie eigentlich zu niedrigeren Preisen anbieten können als konventionelle Kraftwerke, die auf den Import von fossilem Gas, Öl oder Kohle angewiesen sind. Das ist aber – leider – nicht so. An der Strombörse bieten Kraftwerksbetreiber über Zwischenhändler Preisangebote und Liefermengen für bestimmte Zeiträume an. Die Einsatzreihenfolge im Day-Ahead Handel wird vom billigsten Kraftwerk aufsteigend bis zum teuersten Angebot des letzten zur Bedarfsdeckung noch notwendigen Kraftwerks ermittelt.Dieses„Merit-Order“-System orientiert sich an den Grenzkosten, die bei einem Kraftwerk für die jeweils letzte produzierte Megawattstunde anfallen. Öko-Kraftwerke, die – wie Windparks, Wasserkraftwerke oder Solaranlagen – die weitausniedrigsten Stromgestehungskosten aufweisen,führen diese Einsatzreihenfolge an und werden daher als erste zur Einspeisung in das Netz zugelassen. Darauf folgen Kraftwerke mit höheren Grenzkosten – wie etwa Kohle- oder Gaskraftwerke – bis die Tagesnachfrage gedeckt ist.

Das Problem für die Verbraucherinnen und Verbraucher: An den Strombörsen definiert den Market-Clearing-Price (MCP) oder Markträumungspreis immer das letzte Angebot, das einen Zuschlag erhält. Das Kraftwerk mit den teuersten Grenzkosten (Grenzkraftwerk), das ganz hinten in der Einsatzreihenfolge steht, definiert daher den Börsenpreis für alle anderen eingesetzten Kraftwerke. Nutzt das letzte Kraftwerk in der Merit-Order-Rangliste fossiles Importgas, führt das – etwa bei hohen Gaspreisen – automatisch zu einem hohen Großhandelspreis, auch für die Produzenten billiger „grüner“ Energie. In Italien ist das immer der Fall – schließlich arbeiten die meisten konventionellen Kraftwerke hier mit teurem Erdgas.

DAS ENDE VON „KING COAL”

Am 30. September 2024 endete ein langes Kapitel der britischen Energiegeschichte: An diesem Tag  wurde in Rattcliffe-on-Soar in Nottinghamshire das letzte britische Kohlekraftwerk, das 1968 vom staatlichen Central Electricity Generating Board (CEGB) in Betrieb genommen worden war, geschlossen. Ein Rückblick verdeutlicht die Bedeutung dieses Datums: Am 12. Januar 1882 geht in London das erste Kohlekraftwerk der Welt ans Netz. Schon im frühen 18. Jahrhundert fördert das weitgehend entwaldete und dicht bevölkerte Großbritannien, wo Steinkohle Holz als Brennstoff ersetzt und über die Flüsse, ein Kanalnetz und das Meer verschifft wird, 80 Prozent der in Europa verfeuerten Kohle.

Vor 1900 werden in den britischen Kohlerevieren pro Jahr mehr als 200 Millionen Tonnen Kohle abgebaut. 200 Jahre lang ist „King Coal” der Hauptenergieträger im Vereinigten Königreich, dessen Industrialisierung ohne diese Ressource nicht möglich gewesen wäre. Das Tempo des Wandels ist  beeindruckend. Noch 1990 macht Steinkohle 65 Prozent am britischen Strommix aus. 2014 sind es noch 30 Prozent und 2023 beträgt dieser Anteil nur noch ein Prozent.

Gaskraftwerke und Windkraftanlagen und die Kernenergie haben die Kohle als Brennstoff in einer rasanten Entwicklung fast vollständig verdrängt. Noch vor 14 Jahren gab es auf der zwischen dem Atlantik und der Nordsee gelegenen Insel kaum Windkraftanlagen – und 2023 liefert die Windkraft bereits 32,8 Prozent des in Großbritannien erzeugten Stroms (Erdgas: 34,7 Prozent, Bioenergie: 11,6 Prozent, Kernkraft: 13,8 Prozent). Ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor beim Umbau der britischen Energiewirtschaft ist das Finanzierungsinstrument der Contracts for Differences (CfD): so genannte Differenzverträge zwischen einem Stromanbieter und einem Unternehmen, die über einen längeren Zeitraum einen vom Marktpreis unabhängigen Fixpreis garantieren. Innovativ sind die Briten auch auf einem weiteren Feld: Investoren werden auf dem Capacity-Market dafür bezahlt, dass sie ihre Kraftwerkskapazitäten für „Dunkelflauten” vorhalten – Zeiträume, in denen kein Wind weht und auch keine Sonne scheint und erneuerbaren Energien bei der Stromproduktion ausfallen.

Die regierende Labour-Partei verspricht schon eine weitere Energierevolution. Bis zum Jahr 2030 – also schon in sechs Jahren – soll die britische Stromerzeugung ohne Kohle und Gas auskommen. Die bis Juli regierenden Konservativen wollten diesen Wandel bis 2035 vollziehen. Der von Labour vorgelegte Zeitplan ist ambitioniert: Erneuerbare Energien müssten demnach bis 2030 so stark ausgebaut werden, dass sie durchschnittlich zirka 90 Prozent des nachgefragten Stroms erzeugen könnten. Den Rest müssten dann die verbliebenen britischen Kernkraftwerke und die neue Atom-Anlage „Hinkley Point C“ abdecken. Mit seinen großen Offshore-Windparks ist Großbritannien heute die – nach China – zweitgrößte Windkraftnation der Welt. Aber die Gaskraftwerke sind – neben den Atomkraftwerken – immer noch das Rückgrat der britischen Stromversorgung. Deshalb sollen die britischen Windparks in der Nordsee weiter wachsen: Bis 2030 will Großbritannien die Offshore-Windkapazitäten vervierfachen und die Anzahl der Onshore-Windräder verdoppeln.

Allerdings wird auch der Strombedarf auf der Insel stark steigen. So will Labour ab 2030 nur noch Elektroautos neu zulassen. Wenn auch andere Sektoren dekarbonisiert werden, müsste die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien noch sehr viel mehr wachsen. Nach einer Projektion ist mindestens eine Verdoppelung bis 2030 notwendig. Und gleichzeitig müssten die Speicherkapazitäten enorm ausgebaut werden. Rotierende Stabilisatoren und große Batterien sollen die konstant benötigte elektrische Leistung in den britischen Versorgungsgebieten in Zukunft zwar sicherstellen – ob eine derart radikale und mehrgleisige Umstellung des Energiesystems in einer so kurzen Zeit möglich ist, darf aber zumindest bezweifelt werden.

HYBRIDPARKS: WENN SICH WIND UND SONNE ERGÄNZEN

Bei der Erzeugung von nachhaltiger Energie können sich Wind und Sonne sehr gut ergänzen. Schließlich ermöglicht die Kombination von Windenergie und Photovoltaik in so genannten Hybridparks eine dauerhaft stabile Stromeinspeisung, denn die – häufig wettbedingten – Erzeugungskurven der beiden Energieträger ergänzen sich: Im Sommer gibt es weniger Wind und dafür eine höhere Sonneneinstrahlung und im Winter kann der Wind die kürzeren Sonnentage ausgleichen. In vielen europäischen Ländern setzen Stromproduzenten bereits auf die Verbindung von Wind und Sonne: In Rabosera in der spanischen Region Aragon wird eine PV-Anlage ein älteres Windkraftwerk ergänzen und die europäischen Standorte des Finanz- und Technologiekonzerns Bloomberg mit Strom versorgen.

In Rumänien, Holland, Portugal, Litauen, Polen unbd Deutschland produzieren Hybridparks bereits CO2-freien Strom. Ein Beispiel: In der Gemeinde Deining in der bayerischen Oberpflalz hat der Würzburger Solardienstleister Iqony Solar Energy Solutions (Sens) 2023 einen Solar-Wind-Hybridpark fertiggestellt. Mehr als 43.800 Solarmodule stehen an drei Standorten neben dem größten Windpark in Bayern: Deining-Mittersthal (4,0 MWp), Seubersdorf-Batzhausen (15,0 MWp) und Deining-Unterbuchfeld (4,5 MWp). Allein die drei Solarparks sparen jährlich knapp 11.150 Tonnen CO2-Emissionen ein. Durch den neuen Solarpark Mittersthal verläuft ein Mittelspannungskabel, über das der erzeugte Strom der bestehenden Windkraftanlagen und der neuen Solaranlagen zum Umspannwerk transportiert und dort ins Netz eingespeist wird.

In Finnland plant die deutsche VSB-Gruppe (Ventus, Sol, Energia Biologica) ein 450-MW-Hybridprojekt. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Anlage in der Provinz Nordösterbotten ist der Windpark Puutionsaari mit einer Gesamtleistung von 350 MW. Ergänzt wird diese Anlage durch einen Solarpark mit 100 MWp Leistung. Insgesamt wird der Hybridpark 337.500 Vier-Personen-Haushalte mit nachhaltig erzeugtem Strom versorgen. Die Bauarbeiten für das Hybidkraftwerk werden 2025 starten, die voraussichtliche Inbetriebnahme ist für 2028 geplant. In Italien stehen sowohl eine abschließende Bewertung dieser innovativen technischen Option durch die Regulierungsbehörde ARERA wie auch eine Anpassung der langwierigen Genehmigungsverfahren aus – und ohne einen entsprechenden ARERA-Beschluss kann der Netzbetreiber Terna hybride Anlagen nicht an das nationale Stromleitungsnetz anzuschließen.

„GRÜNE“ FERNWÄRME: LUFT STATT BIOMASSE?

Das finnische Energieunternehmen Helen Oy will in Helsinki 30.000 Haushalte mit einer Wärmepumpe beheizen. Die Luft-Wasser-Wärmepumpenanlage für das Heizwerk Patola – die größte der Welt – hat das Unternehmen bei dem von der Volkswagen AG kontrollierten Hersteller MAN Energy Solutions bestellt. Je nach Lufttemperatur wird die Anlage eine Wärmeerzeugungskapazität von 20 bis 33 Megawatt (MW) haben. Angetrieben von Strom aus erneuerbaren Energiequellen kann die Wärmepumpe bei Außentemperaturen von bis zu -20° Celsius betrieben werden. Die Anlage soll in der Heizperiode 2026/2027 in Betrieb gehen.

Eine Wärmepumpe entzieht dem Grundwasser, dem Erdreich oder der Außenluft Wärmeenergie. Diese Energie wird zum Heizen des Innenbereichs oder für das Aufbereiten von Warmwasser genutzt. Für den Wärmetransport kommt ein Kältemittel zum Einsatz. Diese Flüssigkeit erwärmt sich mithilfe der Wärmeenergie aus der Außenluft oder der Erdwärme und verdampft. Durch einen Verdichter wird der Druck und somit die Temperatur erhöht. Der Dampf verflüssigt sich und gibt Wärme an das Heizsystem ab.

Einem Bericht der Internationalen Energieagentur aus dem Jahr 2023 zufolge ist Finnland führend bei der klimafreundlichen Beheizung von Häusern: 41 Prozent der Gebäude sind mit einer Wärmepumpe ausgestattet. Etwa die Hälfte der Energie, die 2021 in Finnland zum Heizen und Kühlen verwendet wird, stammt aus erneuerbaren Quellen, ein Großteil davon aus Biomasse. Helen Oy – der größte finnische Energieverorger – gehört der Stadt Helsinki und will seine Anlagen bis 2030 klimaneutral ausstatten. Dazu investiert das Unternehmen massiv in ein nachhaltiges und modernes Energiesystem und plant bis 2025 sämtliche mit fossilen Brennträgern befeuerte Anlagen mit einer Leistung von mehr als 2000 Megawatt zu ersetzen.