Der Weg zur eigenen Energiegenossenschaft – das Beispiel Ecopower in Belgien

Verschiedene Hände kommen in der Mitte zusammen

1991 gehörte Dirk Vansintjan zu den Gründern der heute mit 60.000 Mitgliedern größten belgischen Energiegenossenschaft Ecopower und leitet als Präsident den Verband der europäischen Energiegenossenschaften REScoop.eu. Das Bürgerenergieprojekt Ecopower betreibt Wasserkraftwerke, Windturbinen und PV-Anlagen und produziert seit 2014 in einer eigenen Fabrik ökologische Holzpellets und Holzbriketts. In einem Interview spricht Dirk Vansintjan über den Weg von der belgischen Friedens- und Anti-AKW-Bewegung bis zur Übernahme einer baufälligen historischen Wassermühle und der Gründung von Ecopower.

Link: https://eu.patagonia.com/be/fr/story-95009.html

Energiegemeinschaften: Die Förderrichtlinien sind online abrufbar

Konsumenten werden Selbstversorger, fossile Energieträger werden „vor Ort“ durch erneuerbare Energie ersetzt: Die Bildung von Energy Communities könnte zu einem Kernelement der „Energiewende“ werden. Diese Energiegemeinschaften haben ein Anrecht auf rechtliche Vorzüge und auf Förderungen des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung, die die Installation neuer Produktionsanlagen mit erneuerbaren Energien sehr interessant machen und auch eine direkte Einsparung bei der Stromrechnung bewirken.

Die entsprechenden Richtlinien, Antragsformulare und einen Leitfaden zum kollektiven Eigenverbrauch hat der GSE auf seiner Homepage online gestellt: https://www.gse.it/servizi-per-te/autoconsumo/gruppi-di-autoconsumatori-e-comunita-di-energia-rinnovabile/requisiti-di-accesso

Wir erinnern daran, dass wir als Ötzi Strom, wie bereits angekündigt, daran arbeiten, unsere Mitglieder bei der Gründung und Etablierung von echten Energiegenossenschaften zu unterstützen und auch kleinere Aktionen der Energiebeteiligung innerhalb eines Gebäudes, zum Beispiel eines Kondominiums, zu ermöglichen

E-Mobility: Kostenlose Leistungserhöhung für E-Autos

Auto wird elektrisch aufgeladen

Die Regulierungsbehörde ARERA will das Aufladen von E-Autos attraktiver machen und bietet Nutzern nun die Möglichkeit sich an einer Testreihe zu beteiligen.

Nutzt ein Haushalt einen privaten und nicht öffentlich zugänglichen Stromanschluss zum Aufladen von Elektrofahrzeugen wird – bei gleichbleibenden Kosten – während der Nachtstunden (23.00 bis 7.00 Uhr) und an Sonn- und Feiertage eine höhere Leistung gewährt.

Damit das möglich ist erhöht der zuständige Stromverteiler die verfügbare Leistung während der Nachtstunden oder an Feiertagen unabhängig von den vertraglich festgesetzten Werten auf 5,5 kW. Die Teilnahme kann ab dem 3. Mai 2021 beim GSE beantragt werden. Die entsprechenden Formulare sollten bis zum 31. Januar 2021 auf der GSE-Homepage (www.gse.it) zum Download bereitstehen.

Wer kann an dieser Testreihe teilnehmen?
Diese experimentelle Initiative ist für Haushalte und für Stromlieferverträge mit dem Tarif „Verschiedene Dienste“ in Niederspannung mit Leistung in Höhe von 2 bis 4,5 kW zugänglich

Wie lange dauert diese Testreihe
Voraussichtlich bis zum 31.12.2023.

Wie hoch sind die kosten um an dieser Testreihe teilzunehmen?
Für Haushalte, die das E-Auto mit dem Haushaltszähler aufladen ist die Teilnahme kostenfrei. Betriebe und Haushalte, die einen separaten Zähler für das Aufladen des Zählers bezahlen einmalig € 25,81 + MwSt.

Welche Bedingungen muss man erfüllen, um teilnehmen zu können
(Artikel 3 des DELIBERAZIONE 15 DICEMBRE 2020 541/2020/R/EEL)?

  • „Haushaltskunden“ in Niederspannung oder „Altri Usi“ in Niederspannung
  • Vertragsleistung zwischen 2 kW und max. 4,5 kW erforderlich
  • „Dispositivo di ricarca idoneo“: Zähler bzw. Messgerät, die im Stande sind die Leistung des Aufladegeräts des E-Autos zu messen und diese Daten einer externen Person übermitteln zu können

Unter folgendem Link finden Sie den Beschluss: https://www.arera.it/it/docs/20/541-20.htm

Wusstet ihr schon…

Bei Stromausfällen ist der zuständige Netzbetreiber – und nicht Ötzi Strom – für die Reparatur beschädigter Leitungen und Anlagen und somit für die rasche Wiederaufnahme der Stromlieferungen zuständig. Der Netzbetreiber ist Eigentümer der Netze in einem bestimmten Gebiet. Das bedeutet, dass ihm die Leitungen gehören, durch die der Strom fließt. Der Netzbetreiber ist auch Eigentümer der Stromzähler, die den jeweiligen Verbrauch messen.

Genossenschaftliche Energieversorger (wie Ötzi Strom) nutzen die Netze der Netzbetreiber zur Durchleitung Ihres Stromes. Hierfür fallen für alle Stromversorger, auch wenn sie die Eigentümer des Netzbetreibers sind, standardisierte Kosten für den Transport und die Zählerverwaltung an. Diese sind auf der Stromrechnung angegeben. Übrigens: Bei längeren Ausfällen haben alle Kunden – auch nach Unwettern und Naturkatastrophen – bei ihrem Netzbetreiber ein Anrecht auf Entschädigungszahlungen. Diese werden automatisch vom Netzbetreiber über den Stromanbieter an den Endkunden ausbezahlt.

Für alle Fälle: Die Notfallnummer des Netzbetreibers steht auf eurer Ötzi-Stromrechnung unter „Störungen und Meldungen“.

2021 – Wichtige Änderungen beim Sozialbonus

Ab dem 1. Januar 2021 erhalten berechtigte Personen und Familien den „Sozialbonus“ für Stromlieferungen auf Grund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten automatisch. Es muss dafür also kein Antrag bei der Wohnsitzgemeinde oder einem Patronat gestellt werden. Das INPS wird die Berechtigung auf einen Sozialbonus in Zukunft in einem automatisierten Verfahren prüfen und – falls das Ergebnis positiv ist – bestätigen. Die Voraussetzung für den Sozialbonus bei Stromlieferungen sind:

  • Der ISEE (Indikator der Einkommens- und Vermögenslage) beträgt nicht mehr als 8.265 Euro bei einer Person oder 20.000 Euro bei einer Familie mit vier Kindern.
  • Die Familie hat Anrecht auf den Reddito di cittadinanza oder die Pensione di cittadinanza.

Bitte beachtet, dass der Sozialbonus auf Grund von physischen Einschränkungen weiterhin über die Gemeinde angefordert werden muss.

Bei Stromlieferungen besteht der Sozialbonus aus einem Rabatt, dessen Höhe von der Anzahl der Personen im Haushalt abhängt. Der Rabatt wird über 12 Monate verteilt und ist unabhängig vom jeweiligen Stromversorger. Der Mindestbetrag beträgt 125 € für zwei Personen, 148 € für drei bis vier und 173 € für mehr als vier Personen in einem Haushalt.

Detaillierte Informationen findet ihr unter folgendem Link von der Behörde für Strom, Netze und Umwelt ARERA: https://www.arera.it/it/bonus_sociale.htm

Webinar „Energiegemeinschaften und Prosumer“

Am Dienstag, den 1. Dezember haben wir das erste offizielle Webinar von Ötzi Strom zum Thema „Energiegemeinschaften und Prosumer“ abgehalten. Unsere Referenten waren Fabio Armanasco und Matteo Zulianello von RSE (der Forschungseinhalt vom GSE). Sie setzen sich mit der Umsetzung der europäischen Richtlinien zu diesen Themen innerhalb der italienischen Energieverordnung auseinander.

Aus Europa kommt in der Tat die Forderung nach einer nationalen Regelung für eine stärkere gemeinsame Nutzung von Energie auf lokaler und dezentraler Ebene. Bisher war es nicht möglich, den erzeugten Strom einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Kondominiums mit den einzelnen Wohneinheiten zu teilen. Dieser Strom konnte nur für gemeinsame Flächen, wie Stiegenhaus, Aufzug etc. genutzt werden.

Dank des neuen Konzepts der Energiegemeinschaften wird es stattdessen auch für die einzelnen Familien jeder Wohnung möglich sein, erneuerbare Energie zu verbrauchen, die auf ihrem eigenen Gebäude positioniert ist. Und nicht nur das: es wird auch möglich sein, Energie mit benachbarten Gebäuden zu teilen, sodass eine kleine unabhängige Energiegemeinschaft entsteht. Die erneuerbaren Anlagen, die an die Energiegemeinschaft angeschlossen werden können, sind zwar klein, da Sie nur bis zu 200 kW groß sein dürfen, aber trotzdem bieten sich viele Möglichkeiten.

Denken Sie z. B. an Familienhäuser mit 2 oder 4 Wohnungen, Bauernhöfe mit mehreren Nutzern oder sogar kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Dächer oder ihre Parkplätze für die Installation einer Photovoltaikanlage zur Verfügung stellen könnten. Die Produktion kann dann mit den Nachbarn oder anderen kleinen und mittleren Unternehmen geteilt werden, die vielleicht nicht die gleichen Installationsflächen nutzen können.

Die Energiegemeinschaft wird zudem mit staatlichen Subventionen gefördert, die sehr interessante Amortisationszeiten ermöglichen. Im Moment befindet sich dieses Projekt in der Testphase, die im Juni 2021 enden soll. Zudem werden auch die Durchführungsbestimmungen vollständig umgesetzt sein. Bis heute fehlen die konkreten Maßnahmen für die Umsetzung, mit denen diese Fördermittel beantragen werden können, auch wenn das Ausmaß der Förderung klar und bereits Gesetz ist.

Alles über Energy Communities – im europäischen Umfeld

Ein Traum – oder ein Blick in die europäische Energiezukunft? Welche Rolle können Energy Communities in einer dezentralisierten Versorgung mit erneuerbarer Energie spielen? Wie arbeiten Energiegemeinschaften in Holland und Belgien? Wie sind Energiegemeinschaften in Deutschland, Belgien, Spanien und Frankreich rechtlich geregelt? Antworten auf diese aktuellen Fragen gibt ein Webinar des europäischen Verbands der Energiegenossenschaften REScoop, das am 20. November stattfand. Gesamtdauer: 2 Stunden. Sprache: Englisch.

Webinar: Unlocking community-based flexibility to transform the energy system. Insights from energy communities
Download: https://www.rescoopvpp.eu/blog/webinar-recap-unlocking-community-based-flexibility-to-transform-the-energy