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2021 – Wichtige Änderungen beim Sozialbonus

Ab dem 1. Januar 2021 erhalten berechtigte Personen und Familien den „Sozialbonus“ für Stromlieferungen auf Grund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten automatisch. Es muss dafür also kein Antrag bei der Wohnsitzgemeinde oder einem Patronat gestellt werden. Das INPS wird die Berechtigung auf einen Sozialbonus in Zukunft in einem automatisierten Verfahren prüfen und – falls das Ergebnis positiv ist – bestätigen. Die Voraussetzung für den Sozialbonus bei Stromlieferungen sind:

  • Der ISEE (Indikator der Einkommens- und Vermögenslage) beträgt nicht mehr als 8.265 Euro bei einer Person oder 20.000 Euro bei einer Familie mit vier Kindern.
  • Die Familie hat Anrecht auf den Reddito di cittadinanza oder die Pensione di cittadinanza.

Bitte beachtet, dass der Sozialbonus auf Grund von physischen Einschränkungen weiterhin über die Gemeinde angefordert werden muss.

Bei Stromlieferungen besteht der Sozialbonus aus einem Rabatt, dessen Höhe von der Anzahl der Personen im Haushalt abhängt. Der Rabatt wird über 12 Monate verteilt und ist unabhängig vom jeweiligen Stromversorger. Der Mindestbetrag beträgt 125 € für zwei Personen, 148 € für drei bis vier und 173 € für mehr als vier Personen in einem Haushalt.

Detaillierte Informationen findet ihr unter folgendem Link von der Behörde für Strom, Netze und Umwelt ARERA: https://www.arera.it/it/bonus_sociale.htm