Unser Spartipp: Der Einfluss der Zeitzonen auf die Stromrechnung

Graphik, die die Zeitzonen F1/F2/F3 anzeigen

Ihr könnt etwas tun! Wenn es um die Reduzierung der eigenen Stromrechnung geht, haben die Verbraucher*innen den größten Handlungsspielraum. Ihr entscheidet selbst darüber, ob ihr euren Energiekonsum einschränken oder anders als bisher organisieren wollt. Wie ihr sicher schon wisst, hat die italienische Regulierungsbehörde ARERA den Tagesverlauf in Zeitzonen mit unterschiedlichen Strompreisen eingeteilt. Demnach gibt es drei Referenzbereiche für Stromkunden: F1, F2 und F3. Dabei gilt: Tagsüber ist die Nachfrage gewöhnlich hoch und somit wird auch der Strompreis teuer. Abends, nachts und an Sonn- und Feiertagen ist die Nachfrage geringer und somit ist auch der Preis automatisch niedriger.

Zeitzone F1: montags bis freitags, 8.00 bis 19.00 Uhr (gesamtstaatliche Feiertage sind ausgeschlossen).
Zeitzone F2: montags bis freitags, 7.00 bis 8.00 Uhr und 19.00 bis 23.00 Uhr ; samstags von 7.00 bis 23.00 Uhr (gesamtstaatliche Feiertage sind ausgeschlossen)
Zeitzone F3: montags bis samstags, 00.00 bis 7.00 Uhr und 23.00 bis 24.00 Uhr; sonntags und an Feiertagen 00.00 bis 24.00 Uhr.

Graphik, die die Zeitzonen F1/F2/F3 anzeigen

Die TV-Gebühr

Seit 2016 stellen die Stromlieferunternehmen die TV-Gebühr in zehn Monatsraten direkt in Rechnung.

Wer muss die TV-Gebühr bezahlen?
Jede Person, die ein Fernsehgerät hat, muss die TV-Gebühr entrichten. Fernsehgeräte sind auch Geräte, die in der Lage sind digitale, terrestrische Übertragungen sowie Satellitensender, direkt zu empfangen und zu dekodieren. Die TV-Gebühr ist von den Familienmitgliedern einer meldeamtlich gemeldeten Familie nur einmal geschuldet. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der Wohnungen in der sich die Fernsehgeräte befinden.

Setzt ein Stromlieferungsvertrag voraus, dass ein Fernsehgerät vorhanden ist?
Ja, ab 1. Januar 2016 geht man von der Vermutung aus, dass die Inhabende eines Stromlieferungsvertrages ein Fernsehgerät haben. Deshalb wird die TV-Gebühr auf den Stromrechnungen angelastet. Dies gilt nur für ansässige Haushaltskund*innen.

Befreiung der TV-Gebühr

Bürger*innen über fünfundsiebzig, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, Personen im diplomatischen Dienst und ausländisches Militärpersonal sind von der Zahlung der Gebühr befreit. Dies Gilt auch für Personen, die kein Fernsehgerät haben.

Die Voraussetzung: Die Stromkundschaft hat fristgerecht in einer Ersatzerklärung mitgeteilt, dass sie im jeweiligen Haushalt über keinen Fernseher verfügt. Um die Befreiung von der RAI-Gebühr zu erhalten, darf allerdings kein Mitglied der meldeamtlich eingetragenen Familie Inhaber*in eines Fernsehgerätes sein. Die Ersatzerklärung über das Nichtvorhandenseins eines TV-Gerätes hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Diese kann nur von Inhaber*innen eines Stromlieferungsvertrages für ansässige Haushaltskund*innen eingereicht werden. Dabei sind folgende Fristen einzuhalten: vom 1. Juli bis zum 31. Januar, wenn für das folgende Jahr um Befreiung der RAI-Gebühr angesucht wird oder vom 1. Februar bis zum 30. Juni, wenn die Befreiung für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres beantragt wird.

Auch Menschen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben und deren Einkommen (einschließlich der Einkünfte des Lebenspartners) pro Jahr höchsten 8.000 Euro beträgt, können mit einer Ersatzerklärung die Befreiung von der TV-Gebühr beantragen. Weitere Infos findet ihr hier.

Die Erklärung ist jährlich einzureichen:

  • vom 1. Juli bis 31. Jänner, wenn für das folgende Jahr um Befreiung der RAI-Gebühr angesucht wird (wird die Erklärung, zum Beispiel, im November 2023 eingereicht, ist diese für das Jahr 2024 wirksam)
  • vom 1. Februar bis 30 Juni, wenn für das zweite Semester des laufenden Jahres um Befreiung der RAI-Gebühr angesucht wird (wird die Erklärung, zum Beispiel, im Mai 2024 eingereicht, ist diese für das zweite Halbjahr 2024 wirksam)

Weitere Informationen finden Sie über die Website der Agentur der Einnahmen.

COP28: Der große Sprung

Kann man eine Weltklimakonferenz in einer Region veranstalten, die pro Jahr mehr als 180 Millionen Tonnen Erdöl fördert – auch wenn heute in den Vereinigten Arabischen Emiraten nur noch ein Drittel des Bruttoinlandsprodukts mit der Produktion von fossilen Brennträgern erwirtschaftet wird? Offenbar schon. In Dubai – dem Eldorado eines hippen Wüstenkapitalismus – trafen sich am 30. November mehr als 80.000 Politikerinnen und Politiker, Aktivistinnen und Aktivisten sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft zur „COP28“. Die Abkürzung COP28 steht für die 28. Konferenz („Conference of the Parties“) der Vertragsstaaten des 1992 beschlossenen und 1994 in Kraft getretenen UN-Rahmenübereinkommens zum globalen Klimawandel. Zirka 200 Staaten haben diese Konvention unterzeichnet und treffen sich im Jahresrhythmus zu UN-Klimakonferenzen. Deren Entscheidungen sollen dazu beitragen, die globale Erwärmung zu verlangsamen und deren Folgen abzumildern. Allerdings müssen auf den „Weltklimagipfeln“ alle Beschlüsse einstimmig gefasst werden. Daher kann also jedes Mitglied Klimamaßnahmen blockieren.

Ein großer Wurf? Die am 13. Dezember – einen Tag nach dem offiziellen Ende der COP28 – verabschiedete 21-seitige Abschlusserklärung fordert in ihrem zentralen Abschnitt die Vertragsstaaten auf, sich für eine „gerechte, geordnete und ausgewogene Abkehr“ von fossilen Brennstoffen („transition away) einzusetzen. Damit ist das vom arabischen Golf ausgesandte Signal – trotz aller sprachlichen Unklarheiten und Schlupflöcher – eindeutig: Hinter dem „Dubai-Konsens“ wird sich kein Land bei der Planung und Durchführung von neuen Öl- und Gasvorhaben mehr verstecken können. „Diese Weltklimakonferenz markiert nach 30 Jahren Klimaaktivismus den Beginn vom Ende der Öl-, Gas- und Kohleindustrie – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Zwar hat die Weltgemeinschaft alle Länder nicht verpflichtet, jedoch beauftragt zu Handeln. Dies gilt nicht nur bei der Stromversorgung, sondern auch für Autos und bei Haushalten: weg von den Fossilen und hin zu Energien aus Sonne und Wind. Mit den Beschlüssen der Weltklimakonferenz könnte dies der Wendepunkt für die aktuell noch immer steigenden globalen CO2-Emissionen werden“, kommentiert der geschäftsführende Vorstand von Greenpeace Deutschland, Martin Kaiser, das COP28-Papier.

Überraschend war der große Show-down im Konferenzkrimi allemal: Schließlich war der Kongresspräsident und Ölunternehmer Sultan Ahmed Al Jaber nur 24 Stunden vor dem finalen Kompromiss noch der Sabotage von Klimazielen verdächtigt worden. So drängten europäische Staats- und Regierungschefs und viele der Länder, die am stärksten von klimabedingten Wetterextremen betroffen sind, auf eine Formulierung für einen vollständigen „Ausstieg“ („phase out“) aus den fossilen Brennstoffen. Dieser Vorschlag stieß wiederum auf den Widerstand großer Ölexporteure wie Saudi-Arabien und Irak sowie demographisch wachsender Länder wie Indien und Nigeria. Auch viele afrikanische Staaten lehnten eine pauschale Aufforderung zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen entschieden ab. So sei Afrika nur für einen Bruchteil der Treibhausemissionen verantwortlich. Der Kontinent müsse die beträchtlichen Öl- und Gasreserven nutzen, um seine Wirtschaft zu entwickeln.

Al Jabers erster Entwurf für eine„Global Stocktake“ hätte den Klimarettungsprozess wohl scheitern lassen. Dieses auf der Konferenz mehrheitlich verworfene Abschlusspapier blieb in wesentlichen Teilen hinter dem zurück, was zuvor viele Staaten verlangt hatten. Nicht einmal der massive Ausbau der erneuerbaren Energien wurde in dem Text als allgemeines Ziel ausgeben, obwohl das schon im Vorfeld der Konferenz als kaum mehr umstritten galt. Zudem sollte jedes Land autonom entscheiden dürfen, ob es freiwillig aus fossilen Energieträgern wie Kohle, Gas oder Öl aussteigt– was schon heute möglich ist. Das diese unverbindliche Floskeldiplomatie zu einem substanziellen Ergebnis mutierte, gleicht daher  einem Wunder.

Zudem stellten die Delegationen im finalen Abschlussdokument fest, dass eine „deutliche, schnelle und nachhaltige“ Reduzierung der Emissionen notwendig sei. Dazu müsse die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2030 weltweit verdreifacht werden. Zudem soll die Energieeffizienz jährlich doppelt so schnell gesteigert werden als bisher. Der Entwurf fordert die Regierungen ebenfalls dazu auf, verstärkt auf alternative emissionsfreie oder emissionsarme Technologien zu setzen. Genannt werden dabei neben den Erneuerbaren auch die Atomkraft, Wasserstoff und Technologien zum Auffangen und Speichern von CO₂.

„Die Welt muss dieses Signal als das Ende der Epoche der fossilen Brennstoffe verstehen“, kommentierte die „New York Times“ das – rechtlich nicht bindende – Gipfelergebnis.  Wie praktischer Klimaschutz funktionieren kann, demonstrierten die Gastgeber. Schon zwei Wochen vor dem Beginn der Konferenz schufen die Vereinigten Arabischen Emirate Fakten: Mitten in der Wüste eröffnete diese Staatengemeinschaft das weltweit größte Solarkraftwerk mit zwei Gigawatt Leistung auf einer Fläche von 20 Quadratkilometern. Wie geht es weiter? Vom 11. bis zum 22. November 2024 findet die COP29 in Aserbaidschan und damit ebenfalls in einem globalen Hotspot der Ölindustrie statt. Auf die Ergebnisse darf man gespannt sein.

Meeresschutz ist Klimaschutz

Viele erfolgreiche Energiegenossenschaften haben – oftmals am eigenen Küchentisch – ganz klein angefangen. Auch beim Schutz der Weltmeere können „kleine“ Initiativen Großes bewirken. Ein Beispiel dafür ist die vor 20 Jahren vom Meeresbiologen Alasdair Harris gegründete Nichtregierungsorganisation Blue Ventures. Im ostafrikanischen Inselstaat Madagaskar überzeugte Harris lokale Fischergemeinden davon, die Fischbestände vor ihrer Küste zu schonen. Seitdem verzichten die Fischerfamilien in den Monaten Februar und April auf den Fang – und forsten zudem verlorene Mangrovenwälder wieder auf. Diese Bäume schützen nicht nur die Küstenregion, sondern sind Weltmeister, wenn es darum geht, das Treibhausgas CO2 in großen Mengen aus der Atmosphäre zu filtern. „Blue Ventures“ ist eine Meeresschutzorganisation, bei der Menschen im Mittelpunkt stehen. „Wir unterstützen Küstenfischer in abgelegenen und ländlichen Gemeinden bei der Wiederherstellung der Fischerei, bei der Wiederherstellung des Lebens im Meer und bei der Schaffung dauerhafter Wege zum Wohlstand“, sagt Harris, der mit Blue Ventures auf Madagaskar 238 Gemeinden berät und inzwischen auch in 14 weiteren Ländern tätig ist. Ein nachhaltiger und ertragreicher Fischfang ist also möglich: In der Schonzeit pflanzen die Fischer in Madagaskar Seegurken an. Danach liefern die regenerierten Fischbestände deutlich bessere Erträge als vor den Schutzmaßnahmen. Heute sind auf der Insel 20 Prozent der Küstenlandschaft lokal verwaltete Schutzzonen und die Regierung hat sogar die Schleppnetzfischerei in Küstennähe verboten.

Ein anderes Beispiel für eine nachhaltige und effiziente Nutzung der Meere ist ein Forschungsprojekt im Offshore-Windpark Dan Tysk vor der deutschen Nordseeinsel Sylt. Insgesamt 80 Windenergieanlagen erzeugen dort mit einer Gesamtleistung von 288 Megawatt regenerativen Strom für bis zu 400.000 Haushalte. Dort testen die Fischereibiologin Eva Strothotte und der Meeresbiologe Tim Staufenberger, ob Unterwasserfarmen und Offshore-Windkraftanlagen vereinbar sind. Zwischen den auf dem Meeresboden verankerten Rotoren sollen in Zukunft – in der gesamten Nordseeregion – Makroalgen gezüchtet und geerntet werden. Makroalgen können in der Arzneimittelproduktion und in der Lebensmittelindustrie eingesetzt werden sowie Erdöl-basiertes Plastik langfristig ersetzen.

Dass ein artenreiches Ökosystem in der Tiefsee vor der israelischen Küste Methangas besser binden kann als menschliche Technik fand der Geophysiker Yizaq Makovski heraus. Im 1.200 Meter tiefen Palmachim-Graben tritt aus unterirdischen Quellen Methan aus und die dort angesiedelten Lebewesen wirken wie wirksame Biofilter. 2022 wurden 450 Quadratkilometer dieser einzigartigen Unterwasserregion von der israelischen Regierung unter Schutz gestellt.

Interessiert? Unter diesem Link findet ihr weitere Informationen zu den genannten Projekten.

Mit gutem Beispiel voran: Die Energiegenossenschaft Coopérnico in Portugal

In der Astronomie rückte die „kopernikanische Wende“ den Planeten Erde im 16. Jahrhundert vom Mittelpunkt der Welt an den Rand eines Sonnensystems. Die „Energiewende“ der größten portugiesischen Energiegenossenschaft Coopérnico stellt wiederum Energiedemokratie, Bürgernähe und Nachhaltigkeit – im Gegensatz zu privatwirtschaftlichen Renditeerwartungen privater Investoren – in das Zentrum ihrer Arbeit. Die Anfänge dieses Experiments im Südwesten Europas waren eher bescheiden: 2013 wurde Coopérnico in Lissabon von 16 Menschen gegründet. Das Ziel war allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihr Geld in erneuerbare Energie zu investieren. Heute gehören Coopérnico 4.400 Mitglieder an. Auf dem portugiesischen Festland errichtete die Genossenschaft, die elf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, mit dem Kapital der Mitglieder 37 PV-Anlagen.

Der große Erfolg von Coopérnico ist auch das Ergebnis einer einzigartigen Kooperation europäischer Energiegenossenschaften. Bei der Finanzierung des Projekts halfen die im europäischen Genossenschaftsverband REScoop.eu zusammengeschlossenen Energiegenossenschaften Som Energia (Spanien), Beauvent (Belgien) und Waterland (Niederlande). Gemeinsam gründeten diese Genossenschaften ein Konsortium, an dem Coopérnico am Anfang nur 17 Prozent der Anteile hielt und nach und nach bis zu 100 Prozent zurückkaufen konnte. Nach weniger als zwei Jahren hatten die Portugiesen diesen Kredit bereits vollständig getilgt. Auch Ötzi Strom ist Mitglied des REScoop.eu-Netzwerks. Seit 2019 ist Coopérnico auch Energieversorger. Die Genossenschaft verwaltet derzeit 3.900 Lieferverträge für „grüne“ Energie, die in eigenen Anlagen oder in den Kraftwerken anderer Stromerzeuger produziert wird. Auch in Zukunft will Coopérnico weiter investieren – und das eigene Portfolio durch die Aufnahme von Wind- und Wasserkraftwerken diversifizieren.