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Freier Markt vs. Geschützter Markt

Seit dem 1. Juli 2007 ist der Energiemarkt in Italien liberalisiert. Das bedeutet, dass alle Kunden frei entscheiden können, von welchem Lieferanten und zu welchen Bedingungen sie den Strom einkaufen wollen. Seitdem ist der Strommarkt in zwei große Bereiche aufgeteilt: Im geschützten Grundversorgungsdienst (für Haushaltskunden und kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 10 Millionen Euro) legt die Aufsichtsbehörde ARERA die Lieferungsbedingungen – und damit auch den Strompreis – verbindlich fest. Diese Kunden beziehen ihren Strom vom so genannten Acquirente Unico, der die elektrische Energie für den geschützten Grundversorgungsdienst auf dem nationalen und internationalen Strommarkt einkauft. Die lokalen oder regionalen Verteilerbetreibe leiten diese Energie durch ihre Netze zu den Kunden und stellen die Stromrechnungen aus. Auf dem freien Markt kaufen Kunden Strom ein, die ihren Stromhändler selbst ausgewählt haben. In diesem Fall werden die Lieferungsbedingungen von den Vertragsparteien vereinbart.

 

Am 1. Januar hat in Italien der Übergang vom geschützten Grundversorgungsdienst zum freien Markt begonnen. Kleine Unternehmen wurden aufgefordert, sich nach einer sechsmonatigen Übergangszeit bis zum 30. Juni 2021 für einen Stromversorger auf dem freien Markt entscheiden. Wenn diese Entscheidung nicht getroffen wurde, werden diese Betriebe automatisch einem regionalen Verteilerbetrieb zugeteilt. Für Privathaushalte und Kleinstunternehmer endet der geschützte Grundversorgungsdienst am 31. Dezember 2023.