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Wusstest du schon…

Wer keinen Fernseher besitzt, muss mit seiner Stromrechnung auch keine RAI-Gebühr bezahlen. Die Voraussetzung: Der Stromkunde hat fristgerecht in einer Ersatzerklärung mitgeteilt, dass er in seinem Haushalt über keinen Fernseher verfügt. Um die Befreiung von der RAI-Gebühr zu erhalten darf allerdings kein Mitglied der meldeamtlich eingetragenen Familie Inhaberin oder Inhaber eines Fernsehgerätes sein. Die Ersatzerklärung über das Nichtvorhandenseins eines TV-Gerätes hat eine Gültigkeit von einem Jahr und kann nur von Inhabern eines Stromlieferungsvertrages für ansässige Haushaltskunden eingereicht werden. Dabei sind folgende Fristen einzuhalten: vom 1. Juli bis zum 31. Januar, wenn für das folgende Jahr um Befreiung der RAI-Gebühr angesucht wird oder vom 1. Februar bis zum 30. Juni, wenn die Befreiung für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres beantragt wird.
Weitere Informationen: https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/de/web/deutsch/nsd/themenbereiche/tv-gebuhr/casi-di-esonero-deu/steuerzahler-innen-die-inhaber-eines