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Mit gutem Beispiel voran: Der Energiefachverband FIPER

Seit der Gründung im Jahr 2001 vertritt der italienische Verband FIPER (Federazione di Produttori di Energia da Fonti Rinnovabili) im römischen Politikbetrieb die Interessen von Biomasse-Fernheizwerken und Biogasanlagen. FIPER gehören – neben landwirtschaftlichen Betrieben im Bereich der Holzverarbeitung – 96 Biomasse-Fernheizwerke in Norditalien an. Als Lobbyist setzt sich FIPER für eine nachhaltige, bodenständige und umweltfreundliche Potenzierung der Erzeugung von Wärme und Strom aus erneuerbarer Energie ein. So sollen – laut aktuellen Vorschlägen von FIPER – mehr als 400 neue und mit einheimischer Biomasse befeuerte Heizwerke den fossilen Brennstoff Methan in italienischen Berggebieten ersetzen.

In der Lobbyarbeit arbeitet FIPER eng – und erfolgreich – mit dem Südtiroler Energieverband SEV zusammen. SEV-Präsident Hanspeter Fuchs ist der Vizepräsident von FIPER. SEV-Direktor Rudi Rienzner und der Generaldirektor der Stadtwerke Bruneck Gustav Mischi gehören dem FIPER-Verwaltungsrat an. Im April 2023 diskutierten im Rahmen einer von FIPER und dem Südtiroler Energieverband SEV organisierten Fachtagung im NOI-Techpark in Bozen Experten aus dem In- und Ausland über die Nutzung der Bioenergie Holz, die Waldbewirtschaftung und die große Bedeutung der Biomasse für eine klimafreundlichen Energieautonomie. Der Hintergrund: Italien gibt es 12 Millionen Hektar Wald, aber weniger als 30 Prozent der dort entstehenden Biomasse werden auf diesen oft vernachlässigten oder nicht bewirtschafteten Flächen tatsächlich geerntet. Mit einer konsequenten Nutzung der Holzressourcen und der Anwendung innovativer Technologien könnte Italien 2050 ein Drittel des eigenen Energiebedarfs mit Holz decken. Die Verwendung von Biomasse ist übrigens vielfältig und reicht von Treibstoffen über das Bauwesen bis zur Produktion von Wasserstoff.

Die Kooperation mit FIPER nutzt auch Südtiroler Betrieben. So ist es FIPER und SEV in vielen Gesprächen mit der gesamtstaatlichen Aufsichtsbehörde ARERA gelungen, die Mehrheit der Südtiroler Fernheizwerke von der neu eingeführten Regulierung der Tarifgestaltung zu befreien. Die ab dem 1. Januar 2024 geltende Tarifregelung der ARERA sieht eine Obergrenze für Betriebserlöse vor, die nicht überschritten werden darf. Dieser neue Grenzwert beeinflusst daher automatisch die Festlegung der Preise für die Endkunden. Die Umsetzung der ARERA-Regulierung ist zudem bürokratisch überaus aufwändig. Die meisten Fernheizwerke in unserem Land sind klein und genossenschaftlich organisiert. Deren Kunden sind Mitglieder ihrer Genossenschaft und damit Mitbesitzer ihres Fernheizwerks und üben eine direkte Kontrollfunktion aus, die natürlich auch die Fixierung der Wärmepreise umfasst.