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Die Stromrechnung verstehen

Wusstet ihr, dass die Stromrechnung auch verständlich sein kann? Wie setzt sich eigentlich die Komponente Rohstoff Energie für Haushaltskunden zusammen? Ötzi Strom hat die Antwort.
Schaut euch dazu die Auflistung auf der dritten Seite der Ötzi-Rechnung an:

  • Rohstoff Energie
    Dieses Preissegment setzt sich aus einer Komponente für die Vermarktung (Kundenmanagement und Verkauf) in Höhe von 5,45 € pro Monat, der fixen Regelungskomponente DISPbt, dem Preis für den Ankauf von Energie in den Zeitzonen F1 und F23 inklusive der Netzverluste mit einem Preisnachlass von 5 % bei Ötzi Strom und einer variablen Regelungsquote, die für Maßnahmen gedacht ist, die dafür sorgen, dass auf dem italienischen Strommarkt jederzeit ein Gleichgewicht zwischen Nachfrage und Angebot herrscht, zusammen. Die Höhe der Spesen für Energie wird im geschützten Grundversorgungsdienst von der italienischen Regulierungsbehörde ARERA im Dreimonatsrhythmus festgelegt. Nur diesen Bereich der Stromrechnung kann Ötzi Strom als Lieferant aktiv beeinflussen.

 

  • Transport und Verwaltung des Zählers
    Diese Kosten entstehen bei der Stromlieferung für die Verwaltung der Übertragungs- und Verteilungsnetze und der Stromzählern. Die entsprechenden Erträge werden von Ötzi Strom direkt an den zuständigen Netzbetreiber weitergegeben. Die berechnete Beträge werden verbindlich festgelegt und daher von allen italienischen Stromanbietern übernommen.

 

  • Systemaufwendungen
    Diese Kosten werden im gesamtstaatlichen Rahmen für den Ausbau der erneuerbaren Energien und für die Weiterentwicklung des nationalen Netztes, das auch lokal eine Rolle spielt, verwendet. Initiativen, die durch diese Gebühr finanziert werden sind z.B. die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen, die Installation von Photovoltaikanlagen oder von Blockheizkraftwerken oder Anlagen mit anderen erneuerbaren Energiequellen.

 

  • Steuern
    Neben der Mehrwertsteuer (z.B. 10% für Haushaltskunden) wird auch eine Staatssteuer berechnet, deren Höhe sich am monatlichen Verbrauch orientiert und den lokalen Einzugsbehörden zu Gute kommt. Ansässige Haushaltskunden mit einer Anschlussleistung unter 1,5 kWh und einem monatlichen Verbrauch untern 150 kWh sind von dieser Steuer, die Teil des gesamtstaatlichen Steueraufkommen ist, befreit. Wenn man mehr als 150 kWh verbraucht, werden die befreiten kWh stufenweise reduziert. Bei Stromlieferung mit einer Leistung zwischen 1,5 kW und 3 kW und einem Verbrauch von 220 kWh, wird die Steuer nur für 70 kWh angewandt.

 

  • Fernsehgebühren für den Privatgebrauch
    Die TV-Gebühr beträgt 90 € pro Jahr für alle Haushalte mit Wohnsitz, die schon seit Anfang des Jahres bei Ötzi Strom sind und wird von der Agentur der Einnahmen festgelegt. Wer seinen Stromvertrag später – zum Beispiel Mitte des Jahres – abschließt, zahlt diese Gebühr im ersten Vertragsjahr nur für den verbleibenden Zeitraum bis zum 31.Dezember.

 

In unserem nächsten Newsletter analysieren wir die Stromrechnung für die Tarifgruppe „Verschiedene Dienste“.