Vorsicht Falle: Stromverträge am Telefon

Hohe Strompreise ziehen unseriöse Anbieter an. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher werden in diesen Wochen telefonisch zum Abschluss neuer und angeblich kostengünstiger Stromlieferverträge aufgefordert. Schon das Wort „Ja“ („Si“) kann – unabhängig vom sprachlichen Kontext, in dem dieses Wort gebraucht wird – einen Vertrag aktivieren. Die Folge sind ein ungewollter Wechsel des Anbieters und hohe Rechnungen, also eine Falle.

Was ist zu tun, wenn ein Stromvertrag – ohne die eigene Zustimmung – aktiviert wird? Man kann schriftlich – mit Einschreiben mit Rückantwort oder PEC – Beschwerde einlegen. Der Anbieter ist dann verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen eine begründete Antwort zu geben. Erfolgt die Antwort nicht innerhalb dieser Frist, steht den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Entschädigung zu. Eine Lieferungs-Unterbrechung aufgrund der Nicht-Bezahlung einer Rechnung ist nur möglich, wenn per Einschreiben eine Mahnung mit der Ankündigung der Unterbrechung zugeschickt wird. Wer zu seinem früheren Anbieter zurück wechseln will, sollte das selbst tun und diesen Lieferanten kontaktieren.

Der Tipp von Ötzi Strom: Gebt Telefonverkäufern niemals eure POD-Nummer, eure Steuernummer oder eure E-Mail-Adresse an. Legt einfach den Hörer auf oder beendet das Gespräch mit dem Satz „No, grazie“, um diese Art von Falle zu vermeiden.

Energy Sharing: Eine Potenzialanalyse

Die „Energiewende“ ist nur mit der aktiven Einbindung und Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Das Konzept Energy Sharing ist – etwa durch die Gründung von Energiegemeinschaften – ein aussichtsreicher Ansatz. Dieser unterstützt weitere Verbreitung der erneuerbaren Energien durch eine gesteigerte gesellschaftliche Akzeptanz.

Verbraucherinnen und Verbraucher können etwa Windparks oder Solaranlagen in ihrer Umgebung mitfinanzieren und den produzierten Strom selbst beziehen. Im Auftrag des deutschen Bündnises Bürgerenergie (BBEn) hat das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) eine Potenzialstudie für das Energy Sharing erarbeitet. Dabei zeigt sich, dass die Potenziale enorm sind. Über 90 Prozent aller Haushalte könnten mit Energy-Sharing-Strom versorgt werden. Zudem konnte gezeigt werden, dass die verbrauchsnahe Energieerzeugung entlastend auf die Stromnetze wirkt. Insbesondere, wenn ein Anreiz für eine Lastverschiebung geschaffen wird, so dass der Strom zu den Zeiten verbraucht wird, wenn die Erneuerbare-Energie-Anlagen ihn erzeugen.

Ein kurzes Video zeigt, wie das gehen kann.

Trockenheit: Der Stromnotstand

Ist das schon der Klimawandel: Die Trockenheit lässt die italienische Stromproduktion schrumpfen. Weil Gaskraftwerke häufig auf die Kühlung ihrer Aggregate durch Flusswasser angewiesen sind, bringen niedrige Pegelstände italienische Stromerzeuger in große Schwierigkeiten. Drei Kraftwerke in den Provinzen Mantua und Turin wurden bereits abgeschaltet. Drei weitere Kraftwerke in Mailand und Piacenza könnten schon bald ebenfalls vom Netz gehen.

Inzwischen hat der Betreiber des italienischen Hochspannungsnetzes Terna sämtlicher Produzenten aufgefordert, alle zur Verfügung stehenden Anlagen zu aktivieren. Besonders im Juli – wenn Italien aufgrund der Raumkühlung am meisten Strom verbraucht und die Trockenheit am größten ist – könnte die Lage demnach kritisch werden. Im Mai war die Produktion der italienischen Wasserkraftwerke um 28,7 Prozent gesunken. Dennoch wurden wertvolle Ressourcen verbraucht, die in den kommenden Wochen fehlen werden. So setzte die Schneeschmelze in den Alpen in diesem Jahr früher ein als gewöhnlich und die Staubecken wurden massiv entleert. Derzeit verfügen diese Wasserreservoires in Norditalien noch über 25,2 Prozent (!) ihrer Kapazität. Die ersten Folgen zeigten sich in den ersten beiden Wochen des Monats Juni. Die Produktion der Wasserkraftwerke sank in im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres um 38 Prozent.

Stromerzeugung: Jede Menge Kohle

Der Klimaschutz muss offenbar warten. Erlebt der Brennstoff Kohle eine Renaissance? Ein Beispiel aus Deutschland.

Das 1965 in Betrieb genommene Kraftwerk Staudinger in der Nähe von Frankfurt ist heute das größte konventionelle Kraftwerk im Bundesland Hessen. Die vor allem mit Steinkohle befeuerte Anlage des Energieversorgers UNIPER besteht aus fünf Kraftwerksblöcken. Die Blöcke 2 und 3 wurden 2012 stillgelegt, Block 1 folgte 2013. Der mit fossilem Gas betriebene Block 4 wird heute zur Netzstabilisierung und als Reservekapazität vorgehalten. Nur der mit (viel) Steinkohle und (wenig) Klärschlamm befeuerte Block 5 mit einer Leistung von 500 MWh befindet sich im Regelbetrieb. Schon im Oktober beantragte der Betreiber UNIPER aufgrund der schlechten finanziellen Situation der Anlage die Abschaltung des ganzen Kraftwerks in den Sommermonaten. UNIPER galt ursprünglich als „Resterampe“ des EON-Konzerns, auf der alle Anlagen, die nicht zur „Energiewende“ passten, „geparkt“ wurden. 2019 sicherte sich dann das finnische Unternehmen Fortum die Mehrheit an UNIPER.

Am 21. Dezember 2021 teilte UNIPER mit, dass Block 5 am 21. Mai 2023 die Stromproduktion einstellen und stillgelegt wird. Uniper hatte schon im Januar 2020 einen Stilllegungsplan für die Steinkohlekraftwerke in Deutschland vorgelegt. Durch diesen sollen CO2-Einsparungen in einer Größenordnung von bis zu rund 18 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr erzielt werden. Darin ist vorgesehen, bis spätestens Ende 2025 Steinkohle-Kraftwerke mit einer Gesamtleistung von rund 2.900 MWh abzuschalten.

Ob es dazu wirklich kommen wird, ist mehr als fraglich. Da die deutschen Erdgasspeicher bis zum 1. November zu 90 Prozent gefüllt sein sollen und russisches Gas immer spärlicher fließt, will Deutschland – wie auch Österreich, Italien und Holland – Kohlekraftwerke einsetzen. So sollen in Deutschland neun Steinkohlekraftwerke aus der Netzreserve und drei – besonders klimaschädliche – Braunkohlekraftwerke wieder Strom erzeugen. 2021 verbrannte ENEL in seinen Kraftwerken vier Millionen Tonnen Steinkohle. 2022 werden es acht Millionen Tonnen sein. 2016 arbeiteten in Italien 12 Kohlekraftwerke. Im März 2022 waren es sieben – und fünf davon gehören dem ENEL. Die Rückkehr des Brennstoff Kohle hat daher auch in Italien begonnen. Inzwischen wurden drei Kohlekraftwerke in La Spezia, Venedig und Monfalcone reaktiviert.

Biodiversität: Das leise Sterben

Die Biodiversität in Europa geht immer weiter zurück. Am 23. Mai hat das europäische Statistikamt Eurostat seinen Jahresbericht 2022 über die nachhaltige Entwicklung in der Europäischen Union vorgelegt. Das umfangreiche Papier analysiert 17 von den Vereinten Nationen formulierte Nachhaltigkeitsziele. Darin geht es um die Armutsbekämpfung und die Gleichberechtigung der Geschlechter aber auch um „grüne“ und bezahlbare Energie, Wasserqualität und der Kampf gegen den Hunger. Die Ziele gehen hin bis zu einem effizienten und allgemein zugänglichen Bildungssystem. Das Ziel Nr. 15 „Life on Land“ (Leben an Land) soll dem Verlust an Wäldern und der Ausbreitung von Wüsten entgegenwirken. Zudem auch abgewirtschaftetes Land und Böden wiederherstellen, den Verlust der Biodiversität stoppen und bedrohte Arten schützen.

Die aktuellen Eurostat-Zahlen in diesem Schlüsselbereich sind allarmierend. Für mehrere Arten und Lebensräume, die von der EU eigentlich geschützt werden sollten, dokumentiert der Bericht einen „ungünstigen Schutzstatus“. Obwohl der Waldanteil in der EU wachse, nehme der Druck auf die biologische Vielfalt – vor allem bei Vögeln und Wiesenschmetterlingen – zu. Dies weil immer mehr landwirtschaftliche, halbnatürliche und natürliche Gebiete bebaut und intensiver bewirtschaftet werden. Von 1990 bis 2020 sank die Zahl der allgemeinen Vogelarten in der EU um 13,3 Prozent, die der auf Landwirtschaftsflächen heimischen Vogelarten um 36,9 Prozent. Der Bestand an Schmetterlingen, die zu den verbreitetsten Bestäubern von Pflanzen zählen, ging von 1991 bis 2018 sogar um ein Viertel zurück.

Befreiung Fernsehgebühr für das 2. Halbjahr 2022

Wusstet ihr schon? Fie Befreiung von der Fernsehgebühr für das zweite Halbjahr 2022 muss bis zum 30. Juni beantragt werden.

Damit die Anlastung der RAI-Fernsehgebühr auf der Stromrechnung nicht erfolgt, können die ansässigen Haushaltskunden, die Inhaber eines Stromlieferungsvertrages sind, eine Ersatzerklärung über das Nichtvorhandensein eines Fernsehgerätes einreichen. Um die Befreiung von der RAI-Gebühr zu erhalten darf allerdings kein Mitglied der meldeamtlich eingetragenen Familie Inhaber eines Fernsehgerätes sein.

Wer mehrere Wohnungen mit Stromverträgen, die auf seinen Namen ausgestellt, besitzt, kann erklären, dass sich auch in diesen Wohnungen kein TV-Gerät befindet.

Die Ersatzerklärung über das Nichtvorhandenseins eines Fernsehgerätes hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Sie kann nur von Inhabern eines Stromlieferungsvertrages für ansässige Haushaltskunden (ausgenommen die Erben) eingereicht werden. Die Modalität: Online, über einen Vermittler (Steuerberater oder Steuerbeistand) oder auf dem Postweg.

Weitere Informationen: Infoblatt Agentur der Einnahmen2

EU: Repower Europe

Mehr erneuerbare Energie = mehr Versorgungssicherheit und mehr Klimaschutz. Mit ihrem REPower-EU-Plan reagiert die Europäische Kommission auf die Belastungen und Störungen auf dem globalen Energiemarkt. Russlands Invasion in die Ukraine hat diese verursacht. Damit will die Kommission vor allem die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen aus Russland zu beenden. Dazu schlägt der REPowerEU-Plan Energieeinsparungen vor. Die Diversifizierung der Energieversorgung und der Ausbau erneuerbarer Energien soll als Ersatz für fossile Brennstoffe in Privathaushalten, in der Industrie und in der Stromerzeugung dienen.

Eine EU-Energieplattform soll die gemeinsame Beschaffung von Gas, Flüssigerdgas und Wasserstoff ermöglichen. Hierbei soll die Nachfrage gebündelt, die Nutzung der Infrastruktur optimiert und die Kontaktaufnahme zu Lieferanten koordiniert wird. Als nächsten Schritt wird die Kommission die Entwicklung eines „gemeinsamen Beschaffungsmechanismus“ in Erwägung ziehen. Genau so hatte er sich beim gemeinsamen Programm zum Ankauf von Impfstoffen bewährt. Dieser Beschaffungsmechanismus handelt die Gaskäufe im Namen der teilnehmenden Mitgliedstaaten aus und schließt Verträge ab. Die Kommission plant zudem legislative Maßnahmen, um von den Mitgliedstaaten eine Diversifizierung der Gasversorgung im Laufe der Zeit zu verlangen. Darüber hinaus wird die Plattform eine gemeinsame Beschaffung von ‚“grünem“ Wasserstoff aus erneuerbarer Energie ermöglichen. Zudem schlägt die Kommission vor, das bisherige Kernziel für 2030 für erneuerbare Energien im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ von 40 Prozent auf 45 Prozent anzuheben.

Die wichtigsten Maßnahmen:
  • Eine Solarstrategie zur Verdopplung der fotovoltaischen Leistung bis 2025 und zur Installation von weiteren 600 GW bis 2030 mit der Einführung einer Verpflichtung zur Installation von Solarpaneelen auf allen neuen Gebäuden.
  • Die Verdopplung des Tempos bei der Einführung von Wärmepumpen und Maßnahmen zur Integration geothermischer und solarthermischer Energie in Fernwärmesysteme.
  • Die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Großprojekte im Bereich der erneuerbaren Energien, die zu einem Bereich von öffentlichem Interesse werden sollen.
  • Die Mitgliedstaaten sollen „go-to“-Gebiete mit geringeren Umweltrisiken und mit vereinfachten Genehmigungsverfahren ausweisen.
  • Bis 2030 sollen in der EU zehn Millionen Tonnen Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen produziert und zehn Millionen Tonnen erneuerbarer Wasserstoff importiert werden, um Erdgas, Kohle und Öl in schwer zu dekarbonisierenden Industrien zu ersetzen.
  • Eine neue Industrieallianz für Biomethan und finanzielle Anreize zur Steigerung der Produktion auf 35 Milliarden Kubikmeter bis 2030.

Atomenergie: Oldies – Not Goldies!

Ist die Atomenergie eine Option im Kampf gegen den Klimawandel? Nachrichten aus Frankreich stellen diese – von der französischen Politik vertretene – These zumindest in Frage. So waren am 16. Mai 29 (!) der 56 aktiven französischen Atomreaktoren nicht im Betrieb. Damit war zu diesem Zeitpunkt mehr als die Hälfte des aktuellen Reaktorparks in Frankreich nicht verfügbar. Gründe dafür waren gleichzeitig vorgenommene Routineabschaltungen zur Wartung der Anlagen und notwendige Tests angesichts der Verlängerung der Betriebszeiten auf mehr als 40 Jahre. Dazu kommt das noch ungelöste Problem der Korrosion an den Rohrleitungen.

Schon nach dem Jahreswechsel war die Produktion in den Nuklearanlagen so niedrig wie seit 1999 nicht mehr. Im Januar erzeugten die französischen Kernkraftwerke nur 48 Gigawatt (GW) Strom – bei einer installierten Leistung von 61,4 GW. In den folgenden Monaten sanken die Produktionszahlen weiter. Seit Ende April stehen in Frankreich weniger als 30 GW Leistung zur Verfügung. „Normal“ sind im Monat Mai 40 bis 45 GW. Dieser „Abwärtstrend“‘ hat allerdings schon vor mehreren Jahren begonnen. Von 2000 bis 2015 war die Produktion des französischen Kraftwerksparks weitgehend stabil, mit einem Höhepunkt im Jahr 2005, als Kernkraftwerke 78 Prozent des in Frankreich erzeugten Stroms lieferten. 2020 stellte der vorwiegend aus den 1970er und 1980er Jahren stammende Kraftwerkspark dann „nur“ noch 67 Prozent der französischen Stromerzeugung bereit, 2019 waren es dann 72 Prozent.

Ein Grund für diese Unregelmäßigkeiten ist das hohe Alter der Anlagen. Bei einem nach der Katastrophe im Kernkraftwerk Fukushima 2011 in allen EU-Staaten durchgeführten Stresstest wurden bei allen französischen Atomkraftwerken größere Mängel und erheblicher Nachrüstbedarf festgestellt. Ein Detail: Damals waren alle aktiven französischen Atommeiler nicht ausreichend gegen Naturkatastrophen geschützt. Angesichts der Klimakrise setzt die französische Regierung dennoch auf eine „Renaissance“ der Kernenergie, mit der Errichtung neuer Kraftwerke und einer Laufzeitverlängerung des Kraftwerksbestands auf 50 Jahre.

Nur: Der Bau neuer Atomkraftwerke ist sehr teuer – und braucht viel Zeit. Von der Planung über den Baubeginn bis zur Inbetriebnahme vergehen mindestens zehn bis 15 und häufig noch viel mehr Jahre. So begannen die Bauarbeiten für das Kernkraftwerk Flamanville in der Normandie 2009. 2023 wird die Anlage nach dem heutigen Wissenstand keinen Strom liefern. Sicher ist: Ein Windpark mit „grünem“ Strom ist billiger – und viel schneller am Netz.

Energiegemeinschaften als Zukunftsmodell

Eine Zeitenwende? Verbraucherinnen und Verbraucher elektrischer Energie schließen sich zusammen und produzieren ihren eigenen Strom. Werden die – lokalen und dezentralen – Energiegemeinschaften zum Schlüsselelement einer klimafreundlichen Energieversorgung? Wie kann es den neuen „Prosumern“ gelingen, ihre Stromrechnungen spürbar zu senken?

Die Rechtsgrundlagen

2019 hat die Europäische Union ihr energiepolitisches Regelwerk aktualisiert, um eine nachhaltige Energiewende zu ermöglichen. Die wichtigsten Dokumente dieses Clean Energy Package for all Europeans (CEP) sind die Renewable Energy Directive (RED II) über die Förderung und den Ausbau erneuerbarer Energie und die Electricity Market Directice (EMD) über die Gestaltung des Energie-Binnenmarkts. Die beiden Richtlinien formulieren Rahmenbedingungen für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürger-Energiegemeinschaften. Im Artikel 22 der RED II heißt es: „Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass sich Endkunden und insbesondere Haushalte, unter Beibehaltung ihrer Rechte oder Pflichten als Endkunden, an einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft beteiligen dürfen, ohne ungerechtfertigten oder diskriminierenden Bedingungen oder Verfahren unterworfen zu sein“. 

Die Umsetzung dieser Richtlinie begann in Italien im März 2020. Diese soll im September mit den entsprechenden Umsetzungsbestimmungen der Regulierungsbehörde ARERA abgeschlossen sein. Dies soll nach der Verabschiedung des gesetzvertretenden Dekrets zur Umsetzung der RED II im November 2021 (199/2021) im italienischen Parlament geschehen. Die Energiegemeinschaft kann sich im Gründungsakt für eine Rechtsform ihrer Wahl entscheiden. Die attraktivsten Varianten dürften in diesem Fall der Verein oder die Genossenschaft sein.

So funktioniert eine Energiegemeinschaft

Energiegemeinschaften nutzen erneuerbare Energie für eine nachhaltige, lokale und „grüne“ Erzeugung von Strom. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Die Energiegemeinschaft wird von ihren Anteilseignern oder Mitgliedern geführt und kann nicht nur Anlagen zur Stromproduktion errichten. Neben der Erzeugung, dem Verbrauch, der Verteilung und der Speicherung von elektrischer Energie werden auch Energiedienstleistungen (wie etwa die Installation von Ladesäulen für E- Autos) angeboten. Mitglieder oder Anteilseigner einer Energiegemeinschaft können natürliche Personen wie die Eigentümer von Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Gebietskörperschaften und öffentliche Verwaltungen sein. Bei privaten Unternehmen darf die Beteiligung an der Energiegemeinschaft nicht die wichtigste kommerzielle und/oder industrielle Tätigkeit sein.

Um Strom produzieren zu können, muss die Energiegemeinschaft eine eigene Erzeugungsanlag errichten und betreiben. So zum Beispiel PV-Module auf dem Dach des eigenen Wohnhauses oder eine PV-Anlage auf einer Wiese. Die vorgegebene Leistungsgrenze liegt hier bei einem Megawatt. Zudem müssen alle Mitglieder der Energiegemeinschaft am selben Umspannwerk angeschlossen sein. Damit können sich auch Eigentümer mehrerer entfernt voneinander liegender Gebäude in einer Energiegemeinschaft zusammenschließen. Diese kann auch bereits bestehende Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie nutzen. Dies gilt wenn deren Leistung die Schwelle von 30 Prozent der neu installierten Leistung nicht übersteigt.

Die Mitglieder der Energiegemeinschaft beziehen ihren Strom weiterhin aus dem Netz und erhalten weiterhin die Stromrechnung des von ihnen gewählten Lieferanten. Der gemeinsam produzierte Strom wird wiederum in das Netz eingespeist. In diesem Verfahren sind für die Energiegemeinschaft drei Einnahmequellen vorgesehen. Für den – virtuell berechneten – Eigenverbrauchsanteil an der gemeinsam erzeugten elektrischen Energie zahlt das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung MI.S.E.einen Förderbetrag in Höhe von 110 Euro pro Megawattstunde. Für den Überschussstrom erhält die Energiegemeinschaft eine vom GSE (Gestore Servizi Energetici) ausgezahlte Vergütung. Dazu kommt die Rückerstattung von Systemgebühren. Das heißt: Je höher der Anteil des selbst produzierten Stroms am Eigenkonsum ist, desto größer sind die wirtschaftlichen Vorteile für die Energiegemeinschaft.

In Zusammenarbeit mit dem Genossenschaftsverband Coopbund nimmt Ötzi Strom an Veranstaltungen zum Thema „Energiegemeinschaften“ teil. Über diese Termine werden wir euch via Mail sowie auf unseren Social-Media-Kanälen informieren.

STROMBÖRSE: so entsteht der Strompreis

Die Menge des einzuspeisenden Stroms wird im europäischen Großhandel auf der Strombörse einen Tag im Voraus festgelegt. Die Kraftwerksbetreiber legen in einem Auktionsverfahren aufgrund dieser Daten Preisangebote und Liefermengen für bestimmte Zeiträume vor. Die Einsatzreihenfolge wird dann vom billigsten Kraftwerk aufsteigend bis zum teuersten Angebot des letzten zur Bedarfsdeckung noch notwendigen Kraftwerks ermittelt.

Dieses so genannte „Merit-Order“-System orientiert sich an den niedrigsten Grenzkosten, die bei einem Kraftwerk für die letzte produzierte Megawattstunde anfallen. Kraftwerke, die die niedrigsten Stromgestehungskosten aufweisen, führen diese Einsatzreihenfolge an und werden daher als erste zur Einspeisung in das Netz zugeschaltet. Das sind zum Beispiel Windparks, Wasserkraftwerke und Solaranlagen. Darauf folgen Kraftwerke mit höheren Grenzkosten – wie etwa Kohle- oder Gaskraftwerke – bis die prognostizierte Tagesnachfrage gedeckt ist. Die teuersten Kraftwerke können ihren Strom also nur dann verkaufen, wenn die Nachfrage das Angebot der billigeren Marktteilnehmer übersteigt. Umgekehrt gilt: Wenn Wasserkraftwerke oder Windräder den Strombedarf vollständig decken, verdrängen sie teurere Anbieter vom Markt.

Je größer der Anteil erneuerbarer (und damit billiger) Energie ist, desto niedriger ist der Preis. An den Strombörsen ist der Market-Clearing-Price (MCP) oder Markträumungspreis immer das letzte Angebot, das einen Zuschlag erhält. Dies ist das Problem für Verbraucherinnen und Verbraucher. Das Kraftwerk mit den teuersten Grenzkosten (Grenzkraftwerk), das ganz hinten in der Einsatzreihenfolge steht, definiert damit den Börsenpreis für alle anderen eingesetzten Kraftwerke. Nutzt das letzte Kraftwerk in der Merit-Order-Rangliste fossiles Importgas, führt das bei hohen Gaspreisen automatisch zu einem höheren Großhandelspreis für Strom. Das bedeutet: Alle Stromerzeuger erhalten diesen Marktpreis, der an die Kundinnen und Kunden weitergegeben wird, auch wenn deren Angebote eigentlich viel billiger waren.