Strompreise: Der Entlastungsbonus des Landes

Mit einem einmaligen Entlastungsbonus will das Land Südtirol die hohen Energiekosten abfedern. An Familien mit Kindern wird der Entlastungsbonus in der Höhe von 600 Euro automatisch mit dem Landeskindergeld ausgezahlt.

Kinderlose Familien, Familien mit volljährigen Kindern, Alleinstehende und Rentner mit einem ISEE-Wert unter 40.000 Euro, einem Stromliefervertrag sowie einem Wohnsitz in Südtirol können vom 1. Dezember 2022 bis zum 31. März 2023 einen einmaligen Entlastungsbonus in Höhe von 500 Euro beantragen. Der ISEE-Wert kann von einem Steuerbeistandszentrum ermittelt oder über den Online-Dienst des INPS eigenständig errechnet werden ( INPS – Isee Precompilato). Anträge auf den „Entlastungsbonus“ können über den Online-Dienst des Landes (myCIVIS, Zugang mit SPID, aktivierter Bürgerkarte oder elektronischer Identitätskarte) oder über ein Steuerbeistandszentrum eingereicht werden. Für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2022 gestellt werden, gilt der ISEE Wert 2022.

Für Gesuche, die ab dem 1. Januar 2023 eingereicht werden, sind die ISEE Werte 2022 oder 2023 zulässig. Informationen sind hier online abrufbar.