Befreiung Fernsehgebühr für das 2. Halbjahr 2022

Wusstet ihr schon? Fie Befreiung von der Fernsehgebühr für das zweite Halbjahr 2022 muss bis zum 30. Juni beantragt werden.

Damit die Anlastung der RAI-Fernsehgebühr auf der Stromrechnung nicht erfolgt, können die ansässigen Haushaltskunden, die Inhaber eines Stromlieferungsvertrages sind, eine Ersatzerklärung über das Nichtvorhandensein eines Fernsehgerätes einreichen. Um die Befreiung von der RAI-Gebühr zu erhalten darf allerdings kein Mitglied der meldeamtlich eingetragenen Familie Inhaber eines Fernsehgerätes sein.

Wer mehrere Wohnungen mit Stromverträgen, die auf seinen Namen ausgestellt, besitzt, kann erklären, dass sich auch in diesen Wohnungen kein TV-Gerät befindet.

Die Ersatzerklärung über das Nichtvorhandenseins eines Fernsehgerätes hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Sie kann nur von Inhabern eines Stromlieferungsvertrages für ansässige Haushaltskunden (ausgenommen die Erben) eingereicht werden. Die Modalität: Online, über einen Vermittler (Steuerberater oder Steuerbeistand) oder auf dem Postweg.

Weitere Informationen: Infoblatt Agentur der Einnahmen2

EU: Repower Europe

Mehr erneuerbare Energie = mehr Versorgungssicherheit und mehr Klimaschutz. Mit ihrem REPower-EU-Plan reagiert die Europäische Kommission auf die Belastungen und Störungen auf dem globalen Energiemarkt. Russlands Invasion in die Ukraine hat diese verursacht. Damit will die Kommission vor allem die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen aus Russland zu beenden. Dazu schlägt der REPowerEU-Plan Energieeinsparungen vor. Die Diversifizierung der Energieversorgung und der Ausbau erneuerbarer Energien soll als Ersatz für fossile Brennstoffe in Privathaushalten, in der Industrie und in der Stromerzeugung dienen.

Eine EU-Energieplattform soll die gemeinsame Beschaffung von Gas, Flüssigerdgas und Wasserstoff ermöglichen. Hierbei soll die Nachfrage gebündelt, die Nutzung der Infrastruktur optimiert und die Kontaktaufnahme zu Lieferanten koordiniert wird. Als nächsten Schritt wird die Kommission die Entwicklung eines „gemeinsamen Beschaffungsmechanismus“ in Erwägung ziehen. Genau so hatte er sich beim gemeinsamen Programm zum Ankauf von Impfstoffen bewährt. Dieser Beschaffungsmechanismus handelt die Gaskäufe im Namen der teilnehmenden Mitgliedstaaten aus und schließt Verträge ab. Die Kommission plant zudem legislative Maßnahmen, um von den Mitgliedstaaten eine Diversifizierung der Gasversorgung im Laufe der Zeit zu verlangen. Darüber hinaus wird die Plattform eine gemeinsame Beschaffung von ‚“grünem“ Wasserstoff aus erneuerbarer Energie ermöglichen. Zudem schlägt die Kommission vor, das bisherige Kernziel für 2030 für erneuerbare Energien im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ von 40 Prozent auf 45 Prozent anzuheben.

Die wichtigsten Maßnahmen:
  • Eine Solarstrategie zur Verdopplung der fotovoltaischen Leistung bis 2025 und zur Installation von weiteren 600 GW bis 2030 mit der Einführung einer Verpflichtung zur Installation von Solarpaneelen auf allen neuen Gebäuden.
  • Die Verdopplung des Tempos bei der Einführung von Wärmepumpen und Maßnahmen zur Integration geothermischer und solarthermischer Energie in Fernwärmesysteme.
  • Die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Großprojekte im Bereich der erneuerbaren Energien, die zu einem Bereich von öffentlichem Interesse werden sollen.
  • Die Mitgliedstaaten sollen „go-to“-Gebiete mit geringeren Umweltrisiken und mit vereinfachten Genehmigungsverfahren ausweisen.
  • Bis 2030 sollen in der EU zehn Millionen Tonnen Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen produziert und zehn Millionen Tonnen erneuerbarer Wasserstoff importiert werden, um Erdgas, Kohle und Öl in schwer zu dekarbonisierenden Industrien zu ersetzen.
  • Eine neue Industrieallianz für Biomethan und finanzielle Anreize zur Steigerung der Produktion auf 35 Milliarden Kubikmeter bis 2030.

Atomenergie: Oldies – Not Goldies!

Ist die Atomenergie eine Option im Kampf gegen den Klimawandel? Nachrichten aus Frankreich stellen diese – von der französischen Politik vertretene – These zumindest in Frage. So waren am 16. Mai 29 (!) der 56 aktiven französischen Atomreaktoren nicht im Betrieb. Damit war zu diesem Zeitpunkt mehr als die Hälfte des aktuellen Reaktorparks in Frankreich nicht verfügbar. Gründe dafür waren gleichzeitig vorgenommene Routineabschaltungen zur Wartung der Anlagen und notwendige Tests angesichts der Verlängerung der Betriebszeiten auf mehr als 40 Jahre. Dazu kommt das noch ungelöste Problem der Korrosion an den Rohrleitungen.

Schon nach dem Jahreswechsel war die Produktion in den Nuklearanlagen so niedrig wie seit 1999 nicht mehr. Im Januar erzeugten die französischen Kernkraftwerke nur 48 Gigawatt (GW) Strom – bei einer installierten Leistung von 61,4 GW. In den folgenden Monaten sanken die Produktionszahlen weiter. Seit Ende April stehen in Frankreich weniger als 30 GW Leistung zur Verfügung. „Normal“ sind im Monat Mai 40 bis 45 GW. Dieser „Abwärtstrend“‘ hat allerdings schon vor mehreren Jahren begonnen. Von 2000 bis 2015 war die Produktion des französischen Kraftwerksparks weitgehend stabil, mit einem Höhepunkt im Jahr 2005, als Kernkraftwerke 78 Prozent des in Frankreich erzeugten Stroms lieferten. 2020 stellte der vorwiegend aus den 1970er und 1980er Jahren stammende Kraftwerkspark dann „nur“ noch 67 Prozent der französischen Stromerzeugung bereit, 2019 waren es dann 72 Prozent.

Ein Grund für diese Unregelmäßigkeiten ist das hohe Alter der Anlagen. Bei einem nach der Katastrophe im Kernkraftwerk Fukushima 2011 in allen EU-Staaten durchgeführten Stresstest wurden bei allen französischen Atomkraftwerken größere Mängel und erheblicher Nachrüstbedarf festgestellt. Ein Detail: Damals waren alle aktiven französischen Atommeiler nicht ausreichend gegen Naturkatastrophen geschützt. Angesichts der Klimakrise setzt die französische Regierung dennoch auf eine „Renaissance“ der Kernenergie, mit der Errichtung neuer Kraftwerke und einer Laufzeitverlängerung des Kraftwerksbestands auf 50 Jahre.

Nur: Der Bau neuer Atomkraftwerke ist sehr teuer – und braucht viel Zeit. Von der Planung über den Baubeginn bis zur Inbetriebnahme vergehen mindestens zehn bis 15 und häufig noch viel mehr Jahre. So begannen die Bauarbeiten für das Kernkraftwerk Flamanville in der Normandie 2009. 2023 wird die Anlage nach dem heutigen Wissenstand keinen Strom liefern. Sicher ist: Ein Windpark mit „grünem“ Strom ist billiger – und viel schneller am Netz.

Energiegemeinschaften als Zukunftsmodell

Eine Zeitenwende? Verbraucherinnen und Verbraucher elektrischer Energie schließen sich zusammen und produzieren ihren eigenen Strom. Werden die – lokalen und dezentralen – Energiegemeinschaften zum Schlüsselelement einer klimafreundlichen Energieversorgung? Wie kann es den neuen „Prosumern“ gelingen, ihre Stromrechnungen spürbar zu senken?

Die Rechtsgrundlagen

2019 hat die Europäische Union ihr energiepolitisches Regelwerk aktualisiert, um eine nachhaltige Energiewende zu ermöglichen. Die wichtigsten Dokumente dieses Clean Energy Package for all Europeans (CEP) sind die Renewable Energy Directive (RED II) über die Förderung und den Ausbau erneuerbarer Energie und die Electricity Market Directice (EMD) über die Gestaltung des Energie-Binnenmarkts. Die beiden Richtlinien formulieren Rahmenbedingungen für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürger-Energiegemeinschaften. Im Artikel 22 der RED II heißt es: „Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass sich Endkunden und insbesondere Haushalte, unter Beibehaltung ihrer Rechte oder Pflichten als Endkunden, an einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft beteiligen dürfen, ohne ungerechtfertigten oder diskriminierenden Bedingungen oder Verfahren unterworfen zu sein“. 

Die Umsetzung dieser Richtlinie begann in Italien im März 2020. Diese soll im September mit den entsprechenden Umsetzungsbestimmungen der Regulierungsbehörde ARERA abgeschlossen sein. Dies soll nach der Verabschiedung des gesetzvertretenden Dekrets zur Umsetzung der RED II im November 2021 (199/2021) im italienischen Parlament geschehen. Die Energiegemeinschaft kann sich im Gründungsakt für eine Rechtsform ihrer Wahl entscheiden. Die attraktivsten Varianten dürften in diesem Fall der Verein oder die Genossenschaft sein.

So funktioniert eine Energiegemeinschaft

Energiegemeinschaften nutzen erneuerbare Energie für eine nachhaltige, lokale und „grüne“ Erzeugung von Strom. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Die Energiegemeinschaft wird von ihren Anteilseignern oder Mitgliedern geführt und kann nicht nur Anlagen zur Stromproduktion errichten. Neben der Erzeugung, dem Verbrauch, der Verteilung und der Speicherung von elektrischer Energie werden auch Energiedienstleistungen (wie etwa die Installation von Ladesäulen für E- Autos) angeboten. Mitglieder oder Anteilseigner einer Energiegemeinschaft können natürliche Personen wie die Eigentümer von Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Gebietskörperschaften und öffentliche Verwaltungen sein. Bei privaten Unternehmen darf die Beteiligung an der Energiegemeinschaft nicht die wichtigste kommerzielle und/oder industrielle Tätigkeit sein.

Um Strom produzieren zu können, muss die Energiegemeinschaft eine eigene Erzeugungsanlag errichten und betreiben. So zum Beispiel PV-Module auf dem Dach des eigenen Wohnhauses oder eine PV-Anlage auf einer Wiese. Die vorgegebene Leistungsgrenze liegt hier bei einem Megawatt. Zudem müssen alle Mitglieder der Energiegemeinschaft am selben Umspannwerk angeschlossen sein. Damit können sich auch Eigentümer mehrerer entfernt voneinander liegender Gebäude in einer Energiegemeinschaft zusammenschließen. Diese kann auch bereits bestehende Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie nutzen. Dies gilt wenn deren Leistung die Schwelle von 30 Prozent der neu installierten Leistung nicht übersteigt.

Die Mitglieder der Energiegemeinschaft beziehen ihren Strom weiterhin aus dem Netz und erhalten weiterhin die Stromrechnung des von ihnen gewählten Lieferanten. Der gemeinsam produzierte Strom wird wiederum in das Netz eingespeist. In diesem Verfahren sind für die Energiegemeinschaft drei Einnahmequellen vorgesehen. Für den – virtuell berechneten – Eigenverbrauchsanteil an der gemeinsam erzeugten elektrischen Energie zahlt das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung MI.S.E.einen Förderbetrag in Höhe von 110 Euro pro Megawattstunde. Für den Überschussstrom erhält die Energiegemeinschaft eine vom GSE (Gestore Servizi Energetici) ausgezahlte Vergütung. Dazu kommt die Rückerstattung von Systemgebühren. Das heißt: Je höher der Anteil des selbst produzierten Stroms am Eigenkonsum ist, desto größer sind die wirtschaftlichen Vorteile für die Energiegemeinschaft.

In Zusammenarbeit mit dem Genossenschaftsverband Coopbund nimmt Ötzi Strom an Veranstaltungen zum Thema „Energiegemeinschaften“ teil. Über diese Termine werden wir euch via Mail sowie auf unseren Social-Media-Kanälen informieren.

STROMBÖRSE: so entsteht der Strompreis

Die Menge des einzuspeisenden Stroms wird im europäischen Großhandel auf der Strombörse einen Tag im Voraus festgelegt. Die Kraftwerksbetreiber legen in einem Auktionsverfahren aufgrund dieser Daten Preisangebote und Liefermengen für bestimmte Zeiträume vor. Die Einsatzreihenfolge wird dann vom billigsten Kraftwerk aufsteigend bis zum teuersten Angebot des letzten zur Bedarfsdeckung noch notwendigen Kraftwerks ermittelt.

Dieses so genannte „Merit-Order“-System orientiert sich an den niedrigsten Grenzkosten, die bei einem Kraftwerk für die letzte produzierte Megawattstunde anfallen. Kraftwerke, die die niedrigsten Stromgestehungskosten aufweisen, führen diese Einsatzreihenfolge an und werden daher als erste zur Einspeisung in das Netz zugeschaltet. Das sind zum Beispiel Windparks, Wasserkraftwerke und Solaranlagen. Darauf folgen Kraftwerke mit höheren Grenzkosten – wie etwa Kohle- oder Gaskraftwerke – bis die prognostizierte Tagesnachfrage gedeckt ist. Die teuersten Kraftwerke können ihren Strom also nur dann verkaufen, wenn die Nachfrage das Angebot der billigeren Marktteilnehmer übersteigt. Umgekehrt gilt: Wenn Wasserkraftwerke oder Windräder den Strombedarf vollständig decken, verdrängen sie teurere Anbieter vom Markt.

Je größer der Anteil erneuerbarer (und damit billiger) Energie ist, desto niedriger ist der Preis. An den Strombörsen ist der Market-Clearing-Price (MCP) oder Markträumungspreis immer das letzte Angebot, das einen Zuschlag erhält. Dies ist das Problem für Verbraucherinnen und Verbraucher. Das Kraftwerk mit den teuersten Grenzkosten (Grenzkraftwerk), das ganz hinten in der Einsatzreihenfolge steht, definiert damit den Börsenpreis für alle anderen eingesetzten Kraftwerke. Nutzt das letzte Kraftwerk in der Merit-Order-Rangliste fossiles Importgas, führt das bei hohen Gaspreisen automatisch zu einem höheren Großhandelspreis für Strom. Das bedeutet: Alle Stromerzeuger erhalten diesen Marktpreis, der an die Kundinnen und Kunden weitergegeben wird, auch wenn deren Angebote eigentlich viel billiger waren.

Unsere Mitglieder sind unsere Energie: Alexander Nitz vom Haus der Solidarität

Alexander Nitz ist Gründungsmitglied des HDS, Haus der Solidarität, in Brixen. Im Interview mit Ötzi Strom spricht er über das Gemeinschaftshaus, seine Sicht auf die Welt, Nachhaltigkeit und Solidarität sowie seine Erwartungen an Ötzi Strom. 

Das Haus der Solidarität gibt „Menschen ein Heim, die anderswo keinen Platz finden“ – können Sie uns mehr darüber erzählen?

Seit 2002 „überbrückt“ das HdS jährlich 100 Menschen in Not. Senioren, Kinder und Jugendliche aus schwierigen Familiensituationen, straffällige und haftentlassene Erwachsene, obdachlose und arbeitslose Menschen, psychisch Kranke, Suchtkranke, ausländische MitbürgerInnen, Flüchtlinge und AsylbewerberInnen, aber auch StudentInnen und Menschen, die sich für andere einsetzen, finden im HdS Hilfe und eine Bleibe. Das HdS beherbergt außerdem ökosoziale Organisationen. Die laufenden Kosten für die vielfältige Arbeit des HdS wurden bisher ohne öffentliche Beiträge abgedeckt. Das Haus finanziert sich lediglich durch Mieteinnahmen, durch eigene Aktivitäten und Spenden.

Wie sieht die Welt für Sie aus sozio-ökonomischer und umwelt-technischer Sicht im Jahr 2050 aus?

Sehr fragil. Wir sind an einen Punkt angelangt, wo es eine nie dagewesene Transformation braucht, wenn wir als Menschheit eine Zukunft haben wollen. Leider stelle ich fest, dass wir alle das wissen und auch nicht mehr leugnen, dass aber praktisch nichts geschieht. Jeder Tag, jede Stunde wäre kostbar, endlich zu handeln und unseren Kurs um 180 Grad zu verändern. Stattdessen verlieren wir uns im Klein-Klein der täglichen Probleme.

Dabei kann ich mir sehr wohl eine Welt, eine bessere Welt vorstellen, in der wir weniger konsumieren, dafür mehr „sind“. Es ist eine Welt, in der wir uns global austauschen, aber fast nur noch lokal kaufen, reisen, leben, in der uns die Technologie hilft, eine gerechte und saubere Welt zu schaffen, nicht das Gegenteil, in der die Politik Menschen-, Tier- und Pflanzenrechte und das damit verbundene Gemeinwohl im Blick hat und nicht Partikularinteressen, in der wir arbeiten, weil es uns gefällt, und genügend Zeit haben, für das, was uns wirklich, wirklich gefällt, anstatt im Hamsterrad zu enden… 

Was bedeutet für Sie Nachhaltigkeit und wie spiegelt sich dies in Ihrem privaten bzw. beruflichen  Alltag?

Leider ist der Begriff inzwischen sehr verbraucht und missbraucht. Insgesamt frage ich mich inzwischen in allem, was ich tue, ob es gut ist für mich, die anderen, die Welt und nachkommende Generationen. Ich kaufe nur das, was ich wirklich brauche, wann immer es geht second-hand und lokal. Ich reise nicht mehr mit Flugzeug, und wenn irgendwie möglich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Zur Arbeit gehe ich zu Fuß, mit dem Rad oder mit den Öffis. Den Ausstoß des Autos kompensiere ich jährlich. Ich kaufe in den Geschäften meines Heimatdorfes und über eine GAS-Gruppe. Das Gemüse stammt vom Garten, Obst kaufe ich saisonal, wenn geht biologisch. Ich unterstütze AktivistInnen und helfe im Rahmen meiner sehr begrenzten Möglichkeiten beim Zukunftspakt mit.  Mein Geld habe ich bei Ethical Banking und Oikocredit angelegt. Und und und.

Ich finde es als motivierende Herausforderung zu schauen, was noch geht. Auch in der Arbeit sieht es nicht anders aus: Wir sind Mitglied beim Banco Alimentare und helfen damit, das Wegwerfen von Lebensmitteln zu vermeiden. Wir kaufen lokal ein, wenn es irgendwie geht. Wir versuchen Wasser und Strom zu sparen. Demnächst bringen wir eine Fotovoltaik-Anlage an. Teile unseres Geldes sind ethisch angelegt. Wir sind in der Stadt möglichst zu Fuß und mit Rad unterwegs, ansonsten mit den Öffis (drei von uns fünf im Team fahren überhaupt nicht Auto). Wir haben gemeinsam mit der OEW das REX, ein Zentrum von gut Erhaltenem, was ansonsten weggeworfen würde, ins Leben gerufen. Wir haben eine Whatsapp-Plattform, in der Dinge, die nicht mehr gebraucht werden, aber noch gut sind, an Bedürftige weitergegeben werden. Und und und. Aber all das reicht bei weitem nicht aus, wenn nicht die Politik ganz massiv hilft.

Warum haben Sie sich für Ötzi Strom entschieden? Welches war der ausschlaggebende Punkt?

Weil wir in allen Lebensbereichen, und so auch beim Strom, eine möglichst nachhaltige Lösung suchen müssen. Sowohl als Haus der Solidarität als auch privat. Natürlich muss ich sowohl beruflich als auch privat (in einer Familie mit fünf Kindern und einem Angestellten-Gehalt) stets auf die Geldtasche schauen. Aber das Angebot von Ötzi ist auch hier gut.

Was erwarten Sie sich von Ötzi Strom in den nächsten 5 Jahren?

Dass es den eingeschlagenen Weg der Nachhaltigkeit mit Nachdruck fortsetzt auch sonst Impulse im Sinne einer großen Transformation setzt, transparent bleibt, nicht auf quantitatives, sondern auf qualitatives Wachstum setzt und auf der politischen Ebene eine positive Kraft wird, nicht eine – und hier ist der Energiesektor wohl besonders anfällig – zu einer, die nur die Rendite im Blick hat.

Lektüre: „Weg, nur Weg“ – HDS