Ein Netzwerk für Nachhaltigkeit

Ötzi Strom ist dem Südtiroler Netzwerk für Nachhaltigkeit beigetreten. Die unabhängige Plattform setzt sich in unserem Land für die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen ein. Diese ambitionierten Vorgaben geben den Rahmen einer tragbaren Entwicklung bis 2030 vor. Schon 2015 beschlossen 193 Staaten, die Nachhaltigkeits-Ziele mit ihren 169 Unterzielen umzusetzen. Die UN-Ziele lauten: „Keine Armut“, „Kein Hunger“, „Gesundheit und Wohlergehen“, „Hochwertige Bildung“, „Geschlechtergleichheit“, „Sauberes Wasser“, „Bezahlbare und saubere Energie“, Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“, „Industrie, Innovation und Infrastruktur“, „Weniger Ungleichheiten“, „Nachhaltige Städte und Gemeinden“, „Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion“, Maßnahmen zum Klimaschutz“, „Leben unter Wasser“, „Leben an Land“, „Frieden und Gerechtigkeit und starke Institutionen“ und „Partnerschaften zur Erreichung dieser Ziele“ – wie das Netzwerk in Südtirol.

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EU: FIT für 55

Mit dem europäischen Grünen Deal verpflichtet sich die EU, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Dies setzt voraus, dass die Treibhausgasemissionen in den kommenden drei Jahrzehnten erheblich zurückgehen. So will die EU ihre CO2-Emissionen schon bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu reduzieren. Im Rahmen des Maßnahmenpakets „Fit für 55“ überarbeitet die Staatengemeinschaft derzeit ihre klima-, energie- und verkehrsbezogenen Rechtsvorschriften. „Fit für 55“ enthält zahlreiche neue Vorschläge und will das geltende EU-Recht im Bereich Klima und Energie mit dem ehrgeizigen Ziel für 2030 in Einklang zu bringen.

Die Kommission hat „Fit für 55“ am 14. Juli 2021 vorgestellt. Mit diesem Paket soll – laut EU-Kommission – „ein kohärenter und ausgewogener Rahmen für die Verwirklichung der Klimaziele der EU geschaffen werden, der fair und sozial gerecht ist, die Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie stärkt und gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen gegenüber den Wirtschaftsteilnehmern aus Drittländern sicherstellt“. So werde „die Position der EU als Vorreiter im weltweiten Kampf gegen den Klimawandel untermauert.“ „Fit für 55“ umfasst – unter vielen anderem – die Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems, einschließlich seiner Ausweitung auf den Seeverkehr und die Überarbeitung der Vorschriften für Emissionen aus dem Luftverkehr, eine Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, die Überarbeitung von CO2-Emissionsnormen für PKW und leichte Nutzfahrzeuge, einen Klima-Sozialfonds sowie eine europäische Waldstrategie.

Aber: Die Mitgliedsstaaten müssen diesen Vorschlägen zustimmen – und bis dahin ist es noch ein weiter Weg: So werden die Vorschläge zunächst auf fachlicher Ebene in den für den betreffenden Politikbereich zuständigen Arbeitsgruppen des Rates vorgestellt und dann dem Ausschuss der Ständigen Vertreter den Botschafterinnen und Botschaftern der EU-Mitgliedstaaten vorgelegt. Anschließend werden die zuständigen Ministerinnen und Minister aus den EU-Staaten in verschiedenen Ratsformationen einen Gedankenaustausch über jeden Vorschlag führen und eine Einigung über einen gemeinsamen Standpunkt anstreben. Das Ergebnis dieses Abstimmungsprozesses bildet die Grundlage, auf der der Vorsitz des Rates dann Verhandlungen mit dem europäischen Parlament aufnimmt, um zu einer Einigung im Hinblick auf die endgültige Annahme der einzelnen Gesetzgebungsakte zu gelangen.

Wer ist für die Zählerablesungen zuständig?

Wusstet ihr, dass der Netzbetreiber für die Ablesungen eurer Zähler zuständig ist? Die entsprechenden Daten erhält der Stromanbieter ab dem 20. Kalendertag des folgenden Monats und erstellt damit dann die  Stromrechnung. Die Daten vom Verbrauchsmonat Januar werden also Ende Februar zugestellt. Der Netzbetreiber (oder Stromverteiler) ist das Unternehmen, dem der Stromzähler gehört, das diesen installiert und das dessen technische Wartung übernimmt. Sollten noch keine Ablesedaten zur Verfügung stehen, stellt der Netzbetreiber dem Stromverkäufer eine Schätzung gemäß des Standard-Verbrauchs aufgrund der Jahreszeiten und des Kundentyps zur Verfügung. In diesen Fällen kann der Stromverkäufer aber auch eigene Schätzungen für Abrechnungszwecke verwenden.

Stromanbieter vs. Stromverteiler

Der Stromverteiler ist ein Unternehmen mit regional begrenzter Zuständigkeit, das ein Verteilernetz verwaltet und alle Arbeiten am Netz wie die Aktivierungen von Anschlüssen oder den Austausch von Zählern ausführt. Der Verteiler ist zudem für die Erfassung der Zählerdaten verantwortlich. Der Stromverkäufer übernimmt den Verkauf an die Endkunden und schließt mit diesen einen Liefervertrag ab. Seit dem 1. Juli 2007 können alle Stromkunden in Italien gemäß der EU-Gesetzgebung ihren „Lieferanten“ frei wählen. Alternativ besteht für Haushaltskunden, die sich nicht für einen Vertragsabschluss auf dem freien Markt entscheiden, die Möglichkeit, im geschützten Grundversorgungsdienst zu den von der ARERA vorgegebenen Vertragsbedingungen beliefert zu werden