100 Prozent Ökostrom: Zeitenwende (nicht nur) bei Vodafone

Stärkt Ökostrom die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen? Ab dem 1. Juli 2021 kauft der Telekommunikationskonzern Vodafone – laut eigenen Angaben – in Europa ausschließlich Strom aus erneuerbaren Quellen ein. Dabei geht es um elektrische Energie für die Bereiche Mobilfunk und Festnetz sowie die Rechenzentren, Büros und Geschäfte. In Deutschland ist das schon seit dem vergangenen Jahr der Fall. In Afrika und Indien soll diese Umstellung in den dortigen Vodafone-Niederlassungen bis 2025 erfolgen. Und das ist kein Einzelfall: Inzwischen setzen auch die Wettbewerber des britischen Konzerns verstärkt auf Ökostrom.

Dieser Schritt ist angesichts der Energiestrategie des Unternehmens nur folgerichtig: Im Geschäftsjahr 2019/20 lag der Ökoanteil am Stromverbrauch bei Vodafone in Europa bei 33 Prozent und im Geschäftsjahr 2020/21 schon bei 80 Prozent. Dort, wo Vodafone nur Mieter ist und Strom über den Vermieter bezieht – etwa in Shops in Einkaufszentren – kann es allerdings vorkommen, dass die genutzte Energie in Kohlekraftwerken und anderen konventionellen Anlagen erzeugt wurde. Diesen Anteil gleicht Vodafone jetzt mit dem Kauf von Erneuerbaren-Zertifikaten aus und wird somit rechnerisch „grün“. Bei solchen Herkunftsnachweisen fließt Geld in Klimaschutzprojekte, die hierbei erzielten CO2-Einsparungen kann der Käufer in seine Klimabilanz einrechnen.

Vodafone ist kein Einzelfall: Inzwischen setzen auch die Wettbewerber des britischen Konzerns verstärkt auf Ökostrom.So bezieht die Deutsche Telekom konzernweit – also inklusive USA und Europa – seit Jahresbeginn nach eigenen Angaben ausschließlich Grünstrom, um seinen Eneregiebedarf zu decken. Wie bei Vodafone werden zu einem kleinen Teil Zertifikate gekauft, um rechnerisch auf 100 Prozent zu kommen. Telefónica ist in puncto Stromverbrauch in Deutschland, Spanien, Großbritannien und Brasilien nach eigenen Angaben seit Januar 2021 rechnerisch komplett „grün“.

Einphasen vs. Dreiphasen Zähler

Der Hauptunterschied zwischen dem Einphasen- und Dreiphasensystem ist die Spannung: während der einphasige Stromkreislauf auf einer einzelnen Phase beruht, basiert der dreiphasige Stromkreis auf drei Kabeln mit dem Vorhandensein des Nullleiters. Die 230 V und 400 V Zähler sind unterschiedlich und können nicht  auf die andere Phase umprogrammiert werden ohne einen Zählerwechsel .
Für hohe Leistungen, also größer als 6 kW, wird in der Regel der dreiphasige Anschluss verwendet. Es gibt jedoch auch einige Haushaltskunden, die einen Dreiphasenanschluss haben, da diese Haushaltsgeräte oder bestimmte Maschinen verwenden, die eine dreiphasige Versorgung benötigen. Derzeit beträgt die Spannung bei Einphasen 220-230 V und bei Dreiphasen 380-400 V.
  
Einphasenzähler
Bei Haushalten mit einem Anschluss von bis zu 6 kW wird in der Regel ein einphasiger Zähler installiert, da diese hauptsächlich für Haushaltsgeräten mit einem geringen Verbrauch und für die Beleuchtung verwendet werden.
Die Spannung, mit der der Strom abgegeben wird, beträgt daher 230 V und somit die Betriebsspannung üblicher Haushaltsgeräte.
Da der Einphasenstrom in der Regel eine niedrigere Spannung hat, wird dieser bevorzugt in Haushalten verwendet, um die Gefahr eines Stromschlags zu vermeiden. Da er jedoch kein Magnetfeld erzeugt, kann er keine Industriemotoren betreiben.
 

Dreiphasenzähler

Das Dreiphasensystem basiert auf drei Leitern – je nach Konfiguration kann auch der Neutralleiter N vorhanden sein. Sein Haupteinsatzgebiet sind Industrieanlagen, da er bei gleicher Leistung eine erhebliche wirtschaftliche Einsparung vor allem bei Material und Kabeln darstellt.

Ölkonzern Shell zu Klimaschutz verurteilt

In einem historischen Gerichtsverfahren ist der Mineralölkonzern Royal Dutch Shell sieben Umweltschutzverbänden und 17.300 Bürgerinnen und Bürgern aus den Niederlanden, die sich als Nebenkläger angeschlossen hatten, unterlegen. Shell hat seinen Hauptsitz in Den Haag. Verhandelt wurde daher vor dem dortigen Bezirksgericht. Die Umweltschützer hatten dem Unternehmen vorgeworfen, den Klimaschutz zu vernachlässigen. So sei Shell laut der Argumentation des Umweltverbands Milieudefensie der größte Schadstoffverursacher in den Niederlanden – das Mineralölunternehmen stoße neunmal so viel CO₂ aus wie der Rest des Landes. Dadurch dass Shell in den Abbau fossiler Energieträger investiere, gefährde der Konzern das Recht auf Leben und verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung fest, dass Shell für CO₂-Emissionen zu verantworten habe, die zur Erderwärmung beitragen und damit auch die niederländische Bevölkerung sowie die Bewohner des unter Naturschutz stehenden Wattenmeergebiets gefährden. Die Entscheidung des Gerichts: Bis 2030 müssen der Konzern und die Zulieferer den Treibhausgasausstoß im Vergleich zu 2019 um 45 Prozent verringern.

 

Damit hat das niederländische Gericht einen weltweit beachteten Präzedenzfall geschaffen. Denn zum ersten Mal ist ein global agierendes Unternehmen gerichtlich zum Klimaschutz verpflichtet worden und: Das Erreichen von Klimazielen – wie etwa die Einhaltung der im Pariser Abkommen formulierten Klimaschutzziele – ist einklagbar. Vor allem im Bereich der unternehmerischen Menschenrechtsverantwortung ist Urteil aus Den Haag wegweisend.

 

Denn aus menschenrechtlichen Schutzpflichten und umweltvölkerrechtlichen Standards wird hier eine Sorgfaltspflicht von Unternehmen abgeleitet. Üblicherweise sind nur Staaten und nicht Unternehmen an internationales Recht gebunden. So sind auch die Guiding Principles on Business and Human Rights (UNGPs) der UNO überwiegend rechtlich unverbindliche Erklärungen. Das Urteil aus den Niederlanden schwächt jetzt alle Akteure, die versuchen, die Debatte um Unternehmen und Menschenrechte von der Diskussion um betriebliche Umweltstandards zu trennen. Zudem  werden dadurch diejenigen gestärkt, die Unternehmen nicht nur für das eigene Handeln oder Nicht-Handeln in die Haftung nehmen, sondern eben auch die gesamte Lieferkette miteinbeziehen, inklusive sämtliche Zulieferer-Unternehmen.

Übrigens: Der Shell will gegen das Klima-Urteil in Berufung gehen. Das kündigte das Unternehmen an. Die Begründung: Der Weltkonzern investiere bereits „Milliarden Dollar in kohlenstoffarme Energie, einschließlich der Aufladung von Elektrofahrzeugen, Wasserstoff, erneuerbare Energien und Biokraftstoffe“. Ziel sei ein „null CO2- Ausstoß bis 2050“.