Anteil erneuerbare Energien: Terna stellt die Stromzahlen 2020 vor

2020 wurden in Italien 113.967 GWh Strom aus erneuerbaren Energiequellen produziert – das sind 42 Prozent der gesamtstaatlichen Stromproduktion und 38 Prozent des italienischen Stromverbrauchs. Das geht aus einer vom Netzbetreiber Terna vorgelegten Statistik vor. Im Vorjahr ist die Nachfrage nach elektrischer Energie laut den Erhebungen von Terna aufgrund der COVID-19-Pandemie im Vergleich zum Jahr 2019 um 5,3 Prozent gesunken, die italienischen Stromimporte sind im gleichen Zeitraum sogar um 15,6 Prozent (!) zurückgegangen. Die Wasserkraft spielt hier eine entscheidende Rolle: 40 Prozent der italienischen Stromproduktion aus erneuerbarer Energie findet in Wasserkraftwerken statt.

Laut den Berechnungen des italienischen Branchenverbands Elettricità Futura reicht das Tempo beim Ausbau erneuerbarer Energie in Italien allerdings bei weitem nicht aus, um die Ziele des europäischen Green Deal zu erreichen. Demnach müssten 2030 zirka 70 Prozent des italienweit verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Anders gesagt: Die installierte Leistung zur Produktion des „grünen‘“ Stroms müsste von aktuell 55 GWh auf 120 GWh steigen – was angesichts des in den vergangenen Jahren gemessenen bescheidenen Wachstums von einer GWh pro Jahr wenig erfolgsversprechend erscheint.

 

Der Verband der italienischen elektrotechnischen Industrie ANIE hat ermittelt, dass neue Anlagen zur Produktion „grüner“ Energie heute vor allem im Bereich Photovoltaik entstehen. Laut den von ANIE Rinnovabili veröffentlichten Zahlen ist der Leistungszuwachs durch neue Anlagen im Bereich der Wasserkraft von Januar bis März 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 79 Prozent (!) gesunken. Dabei stehen durchaus Fördermittel bereit – nur die Projekte fehlen: Im Rahmen der fünften vom Dekret FER 1 vorgesehenen und im Januar 2021 publizierten Ausschreibung für die Förderung zur Produktion von Strom aus erneuerbarer Energie sollten italienweit eigentlich Subventionen für eine Gesamtnennleistung von 2.461 Megawatt vergeben werden – beantragt wurden aber lediglich Förderungen für 297,7 Megawatt oder für 12 Prozent des Angebots. Damit ziehen diese bürokratisch komplexen Förderungs-Ausschreibungen immer weniger interessierte Energiebetriebe an. Auch bei der vierten Ausschreibung (Publikation: 30. September 2020) war das Ergebnis eher bescheiden: Nur 25 Prozent der ursprünglich bereitgestellten Mittel konnten damals vergeben werden.

Einzahlung Fernsehgebühr für das 2. Halbjahr

Wusstet ihr schon, dass die Befreiung von der Fernsehgebühr für das zweite Halbjahr 2021 bis zum 30. Juni beantragt werden muss?

Damit die Anlastung der RAI-Gebühr auf der Stromrechnung nicht erfolgt, können die ansässigen Haushaltskunden, die Inhaber eines Stromlieferungsvertrages sind, eine Ersatzerklärung über das Nichtvorhandensein eines Fernsehgerätes einreichen. Um die Befreiung von der RAI-Gebühr zu erhalten darf allerdings kein Mitglied der meldeamtlich eingetragenen Familie Inhaber eines Fernsehgerätes sein.

Wer mehrere Wohnungen mit Stromverträgen, die auf seinen Namen ausgestellt, besitzt, kann erklären, dass sich auch in diesen Wohnungen kein TV-Gerät befindet.

Die Ersatzerklärung über das Nichtvorhandenseins eines Fernsehgerätes hat eine Gültigkeit von einem Jahr und kann nur von Inhabern eines Stromlieferungsvertrages für ansässige Haushaltskunden (ausgenommen die Erben) online, über einen Vermittler (Steuerberater oder Steuerbeistand) oder auf dem Postweg eingereicht werden.

Weitere Informationen: Infoblatt Agentur der Einnahmen